Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Sitzanzahl in den Fachausschüssen wird mit ______ festgelegt.
2. Die Sitzverteilung wird wie folgt deklaratorisch festgelegt:
Fraktionen Sitze
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr.: 3/1231/I/10 vom 23.01.2002 folgende 3 ständige Ausschüsse gebildet:
a) Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung
b) Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
c) Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Mit Beschluss DS-Nr.: 66/2011 vom 16.06.2011 wurde die Anzahl auf 10 Mitglieder festgelegt.
Auf Grund der zwei Einzelmandate und dem daraus folgenden möglichen Anschluss an eine Fraktion ergeben sich vielfältige Sitzverteilungsmöglichkeiten. Je nach Variante kann die Sitzverteilung bei 9 oder 10 Sitzen aufgehen, ohne dass eine Einigung der betroffenen Fraktionen untereinander notwendig ist oder ein Losentscheid, der stets eine Benachteiligung des Unterlegenen ist, herbeigeführt werden muss.
Hauptamt