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Beschlussvorlage 46/2014
Anzahl der Sitze und Sitzverteilung im Hauptausschuss

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Drucksache 46/2014 (13.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Hauptausschuss besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern.
2. Es wird folgende Sitzverteilung im Hauptausschuss deklaratorisch festgelegt: Die 12 Sitze der Stadtverordneten verteilen sich gem. § 41 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wie folgt auf die Fraktionen:

Fraktionen          Sitze

Begründung

Gemäß § 49 (2) BbgKVerf legt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses fest und bestellt sie für die Dauer der Wahlperiode.
Der Bürgermeister ist gemäß § 49 (2) Satz 1 BbgKVerf als stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses gesetzt. Alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammmlung sollen Sitz und Stimme im Hauptausschuss haben.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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