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Beschlussvorlage 33/2014
Bildung einer Wahlkommission

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Drucksache 33/2014 (12.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beruft als Mitglieder der Wahlkommission für die 6. Wahlperiode die Fraktionsvorsitzenden, im Verhinderungsfall deren Stellvertreter.

Begründung

Gemäß § 39 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind Wahlen geheim durchzuführen. Für das Auszählen der Stimmen wird eine Wahlkommission benötigt. In den letzten Wahlperioden hat sich die Zusammensetzung der Wahlkommission aus den Fraktionsvorsitzenden bewährt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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