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Mitteilungsvorlage 25/2014
Verfahrensweise ehrenamtlicher Verbandsvorsteher des Norduckermärkischen Wasserund Abwasserverbandes (NUWA)

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Drucksache 25/2014 (16.3 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Inhalt der Mitteilung: Mit Wirkung zum 31.12.2013 legte die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland ihre Funktion als ehrenamtliche Verbandsvorsteherin des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) nieder, da eine Reihe von zusätzlichen organisatorischen Aufgabenstellungen in ihrer Gemeindeverwaltung ihre dortige uneingeschränkte Anwesenheit erforderten. Die Geschäfte des NUWA werden derzeit durch den stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Amtsdirektor R. Schulz (Amt Gramzow) geführt. Dieser hat jedoch ebenfalls bereits angekündigt, diese Funktion niederlegen zu wollen.
Nach mehreren Diskussionsrunden im Kreise der hauptamtlichen Verwaltungsbeamten, die laut den Regelungen des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) einzig und allein für die Funktion des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers in Frage kommen, erklärte sich Bürgermeister Hendrik Sommer bereit, zur Bewahrung der Handlungsfähigkeit des NUWA in der Phase der Etablierung der UCKERSERVICE Regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung mbH (UCKERSERVICE GmbH), in der NUWA-Verbandsversammlung am 19.03.2014 für eine befristete Übernahme der Aufgaben eines ehrenamtlichen Verbandsvorstehers zu kandidieren. Bürgermeisterin Frau Klingbeil (Gemeinde Nordwestuckermark) hat sich bereiterklärt, für die Funktion der stellvertretenden Verbandsvorsteherin zu kandidieren.
Sofern die Verbandsversammlung des NUWA Bürgermeister Hendrik Sommer in diese Aufgabe wählt, soll die Wahrnehmung dieser Aufgabe nur solange erfolgen, bis es einem der anderen Hauptverwaltungsbeamten möglich ist, die Aufgaben des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers wahrzunehmen.
Die Ausübung der Funktion des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers ist gesetzlich durch das GKG geregelt und stellt daher kein Nebenamt oder Nebentätigkeit dar, sondern ist dem Hauptamt (im beamtenrechtlichen Sinne) des Hauptverwaltungsbeamten zuzurechnen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist daher dem Dienstherrn (hier der Stadtverordnetenversammlung) vor Aufnahme schriftlich mitzuteilen. Eine Zustimmung der Gemeindevertretung ist nicht vorgesehen. Wird der Hauptverwaltungsbeamte zum ehrenamtlichen Verbandsvorsteher gewählt, muß es die Gemeinde aufgrund der speziellen Vorschrift des § 16 Abs. 5 GKG hinnehmen, dass der Bürgermeister während seiner Dienstzeit auch die Aufgaben des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers wahrnimmt. Allerdings dürfen hierfür auch keine Personal- oder Sachmittel der Gemeinde in Anspruch genommen werden. Hierfür stehen dem ehrenamtlichen Verbandsvorsteher grundsätzlich die Einrichtungen des Zweckverbandes zur Verfügung.
Da sich im Zuge der Gründung und Etablierung der UCKERSERVICE GmbH auch die Handlungsabläufe im NUWA verschlanken werden (dies war ja ein Ziel der Gründung dieser Betriebsführungsgesellschaft), geht die Stadtverwaltung davon aus, dass sich der Zeitrahmen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe als ehrenamtlicher Verbandsvorsteher auf maximal 270 Stunden im Jahr belaufen wird.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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