Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die integrierte energetische Sanierung des Christa-und Peter-Scherpf- Gymnasiums einen nichtoffenen Wettbewerb durchzuführen und das Wettbewerbsmanagement einem versierten Fachbüro zu übertragen.
Zur weiteren Konkretisierung einer Projektidee aus dem Energetischen Quartierskonzept für die Innenstadt von Prenzlau soll ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Das städtische Gymnasium steht in den folgenden Jahren vor beträchtlichen baulichen Herausforderungen. Hierfür sind komplexe technische Lösungen erforderlich, die im Zuge eines Wettbewerbsverfahrens herausgearbeitet werden sollen:
· Lösung der brandschutztechnischen Probleme des Gymnasiums auf Basis des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
· Lösung der energetischen Probleme des Gymnasiums basierend auf den Ergebnissen des Energetischen Quartierskonzeptes
· perspektivische Lösung, um den Ansprüchen an die Inklusion gerecht zu werden
· Berücksichtigung der Belange von Baukultur und Nachhaltigkeit
Mit diesem integrierten Ansatz und der Forderung, die vorstehenden Aspekte in einer technischen/baulichen Lösung zu vereinigen, spricht die Stadt sowohl die Praxisregeln des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) als auch die künftigen Handlungsfelder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an und wäre für weitere Fördermittelakquisition bei den Ministerien des Landes Brandenburg, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) etc. gut aufgestellt.
Finanzierung des Gutachterverfahrens:
Das Wettbewerbsverfahren soll als B 1- Maßnahme (über das Förderprogramm „Kleinere Städte und übergemeindliche Zusammenarbeit“ ( KLS) gefördert werden, da das Gymnasium auch für die umliegenden Gemeinden und Ämtern des Mittelbereiches Prenzlau von großer Bedeutung ist. Der Zuschuss liegt bei 2/3 und der Eigenanteil bei 1/3 der Gesamtkosten. Nach Schätzung betragen die Kosten für das Wettbewerbsverfahren (incl. Preisgelder und Sachkosten) etwa 175.000 €. Aufgrund mehrerer Hinweise aus dem LBV bezüglich der Bewältigung vergaberechtlicher Fragestellungen soll das Wettbewerbsverfahren als Realisierungswettbewerb ausgelobt werden.
Das Verfahren soll als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren mit einem kombinierten Auswahl- und Losverfahren nach §15 VOF auf der Grundlage der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 durchgeführt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Die Verfahrensbetreuung und die Erarbeitung der Auslobungsunterlagen soll durch ein externes Büro durchgeführt werden, welches nachweislich in der Lage ist, dieses komplexe Wettbewerbsverfahren interdisziplinär zu lösen.
Nach derzeitiger Beurteilung ergibt sich folgende Zeitplanung:
Abstimmungsgespräche Beauftragung Verfahrensbetreuung |
4 Wochen | Jan./März |
Erstellung der Wettbewerbsunterlagen - Auftaktworkshop - Erarbeitung Entwurf der Ausschreibung - Abstimmung Verfahren mit der Brandenburgischen Architektenkammer. - Interne Schlussabstimmung der Ausschreibung - Preisrichterkolloquium - Schlussbearbeitung der Ausschreibungsunterlagen Bewerbungsverfahren - Abstimmung Bekanntmachung - Auswahl der gesetzten Teilnehmer - Bekanntmachung (Brandenburg, Deutschland, Europa) - Aufbereitung der Bewerbungen - Auslosung der Teilnehmer |
12 Wochen |
März-Mai |
Durchführung des Wettbewerbes - Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen - Teilnehmerkolloquium |
12 Wochen |
Juni-August |
Vorprüfung | 4 Wochen | September |
Abschluss des Wettbewerbes - Vorbereitung Preisgerichtssitzung - Preisgericht - Pressekonferenz/ Ausstellung |
4 Wochen | Oktober |
Gesamt | 36 Wochen |
Es ist somit davon auszugehen, dass im November 2014 das Wettbewerbsergebnis und damit die technische Lösung für die integrierte Sanierung des Gymnasiums vorliegen.
Sachgebiet Stadtplanung