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Mitteilungsvorlage 22/2014
Vandalismusschäden 2013

Downloads

Drucksache 22/2014 (14.1 KB)

Anlage 1 zur DS 22-2014 (4.9 KB)

Anlage 2 zur DS 22-2014 (4.3 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
1- Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
2- Übersicht Graffiti-Schäden

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2013 - 31.12.2013 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2013 betrug die regulierte Schadenhöhe 3.346,26 Euro (11 Schadenfälle) und liegt damit erheblich unter dem Niveau des Vorjahres (2012: 4.887 Euro, 21 Schadenfälle).

Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2013 Kosten in Höhe von 2.547,14 Euro (6 Schadenfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 2.560,05 Euro (10 Schadenfälle). Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer Schäden in Höhe von 631,90 Euro reguliert. Auch hier ist ein deutlicher Rückgang der Anzahl der Graffiti-Schadenfälle zu verzeichnen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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