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Beschlussvorlage 21/2014
Außerplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS)

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Drucksache 21/2014 (15.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 203.400 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Fördermittel Bund/ Land) sichergestellt.

Begründung

Förderziel des KLS-Programms ist die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum. Hierfür bekommt die Stadt als Leitkommune Zuwendungen zur Unterstützung von Maßnahmen im Mittelbereich. Es handelt sich um Fördermittel, deren komplementärer Eigenanteil durch die jeweilige Umlandgemeinde getragen wird.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 konnte keine abschließende Aussage zur Fördermittelausstattung 2014 getroffen werden, da die jährlichen Fördermittelbescheide erst im September ausgereicht werden. Unabhängig davon war die Einrichtung eines Treuhandkontos beabsichtigt, so dass seinerzeit auf die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan 2014 verzichtet wurde. Nach Beratung mit der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde zwischenzeitlich festgelegt, die finanzielle Abwicklung weiterhin über den Haushalt der Stadt vorzunehmen. Aus den vorgenannten Gründen wird zukünftig mit selbiger Verfahrensweise und entsprechenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zu rechnen sein.

Es handelt sich hierbei um eine reine Weiterreichung von abgerufenen Fördermitteln, die u. a. für folgende Maßnahmen der Umlandgemeinden vorgesehen sind: Amt Gramzow - Schulhofumgestaltung, Amt Brüssow - energetische Sanierung der Grundschule.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Förderungen

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