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Beschlussvorlage 9/2014
Beschluss über den Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau

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Drucksache 9/2014 (24.9 KB)

Anlage 1 zur DS 9-2014 (1.6 MB)

Anlage 2 zur DS 9-2014 (34.4 KB)

Anlage 3 zur DS 9-2014 (4.6 MB)

Anlage 4 zur DS 9-2014 (44.0 KB)

Anlage 5 zur DS 9-2014 (4.9 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau (Anlage 1), Stand Januar 2014, wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) sowie die Umweltprüfung (Anlage 5) werden gebilligt.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau mit Stand Januar 2014, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Daneben werden wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Anlagen:
Anlage 1 – Planzeichnung Entwurf, Januar 2014
Anlage 2 – Begründung Entwurf, Januar 2014
Anlage 3 – Liste der Stellungnahmen aus der Unterrichtung n. § 3 I und § 4 I BauGB
Anlage 4 – Änderungsliste
Anlage 5 – Umweltbericht (Tischvorlage 11.02.2014)

Begründung

Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben innerhalb der Frist vom 13.11.2013 bis 13.12.2013 (mit Nachfristen) zur Abgabe einer Stellungnahme unter Angabe des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung aufgefordert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 07.10.2013 bis 08.11.2013.

Die Beurteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 13.12.2013 ergab, dass die dargelegte Planungsabsicht zum gegenwärtigen Planungsstand nicht mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt, da sich die geplanten Sondergebiete Wind teilweise außerhalb der im derzeit noch verbindlichen Regionalplanung festgelegten Eignungsgebiete Wind und somit nicht in Übereinstimmung mit den noch geltenden Zielen der Regionalplanung aus 2004 befinden.

An der Erweiterung des Sondergebietes „Windnutzung“ in der 2. Änderung des FNP sowie der Erweiterung des Sondergebiets „Fläche für Windkraftanlagen“ in der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII entsprechend des Regionalplanentwurfs vom 02.12.2013 wird festgehalten.
Der sachliche Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplans (RP) Uckermark-Barnim befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Sowohl im RP-Entwurf 2011 als auch im RP-Entwurf vom 02.12.2013 umschließt die Darstellung des Windeignungsgebiets „Schenkenberg“ die in den Bauleitplanungen dargestellten Erweiterungsflächen des Sondergebiets „Fläche für Windkraftanlagen“. Die Abgrenzung der geplanten Sondergebietsfläche, die über die des derzeitig gültigen WEG im nordwestlichen Bereich ragt, entspricht den im Rahmen der 24. Regionalversammlung am 06.02.2012 und der 25. Regionalversammlung am 10.12.2012 beschlossenen überarbeiteten Kriterien zur Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung. Wann der Regionalplan Uckermark-Barnim Satzungskraft erhält, ist derzeit nicht abzusehen. Im Sinne einer vorausschauenden Planung wollen die Stadt Prenzlau und die Vorhabenträger jedoch an der derzeitigen Darstellung der Sondergebietsfläche „Fläche für Windkraftanlagen“ festhalten.

Die Stadt Prenzlau macht an der Stelle von ihrer gemeindlichen Planungshoheit Gebrauch und will sowohl das parallel laufende Verfahren über die 2. Änderung des Teil- Flächennutzungsplans Ortsteil Dauer als auch das Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“, Ortsteil Dauer, vor Satzungskraft des Regionalplans im Parallelverfahren weiter führen, der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird entsprechend nach Beschlussfassung zum Regionalplan erfolgen.

Dieses Planungsziel entspricht ebenfalls den Zielen der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Steuerung der Windenergienutzung“ (DS 108/2013). Die Planung befindet sich derzeit in der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung machten die Uckerwind Ing.ges.mbH & Co, Windfeld Uckermark KG Dresden sowie BOREAS Energie GmbH Dresden gleichlautende Bedenken geltend, die in die Zwischenabwägung eingestellt wurden. Es erfolgten Gespräche zwischen Enertrag und den genannten Unternehmen mit dem Ergebnis, dass innerhalb des Geltungsbereiches des vBP-Entwurfes ein weiteres Baufenster zugunsten BOREAS für ein mögliches Repowering ausgewiesen wird (Baufeldtyp „D-Repowering“).
Diese zusätzliche Ausweisung hat keine Auswirkungen auf den derzeitigen Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplanes. Nach Einstellung der Belange aus der Behördenbeteiligung wurde die Ausweisung des Sondergebietes Wind auf das erforderliche Maß reduziert.

Die abschließende Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt erst zum Beschluss über die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes.
Dieser Drucksache liegt eine Übersicht der bisher mitgeteilten Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit mit der Kurzdarstellung der bisher berücksichtigten Belange bei.

Votum des gemeinsamen Ortsbeirates Blindow/ Dauer

Am 28.01.2014 fand eine gemeinsame Ortsbeiratssitzung Blindow/ Dauer statt. Die in der Ortsbeiratssitzung Dauer am 23.07.2013 eingeforderten Voraussetzungen für ein positives Votum wurden im Verfahren und der vorliegenden Planung berücksichtigt.

zu 1.
Mit Schreiben vom 20.08.2013 wurde durch das Amt Brüssow mitgeteilt, dass die Gemeinde Schenkenberg die Entwicklung von 3 Baufenstern im Abstand zwischen 800 m und 1000 m zur Ortslage Schenkenberg ablehnt. Dieses Votum wurde in der Planung berücksichtigt, so dass nur noch 2 Standorte im Abstand von 1000 m zur Ortslage Schenkenberg geplant werden.

zu 2.
Durch die Enertrag AG wurde mit Schreiben vom 28.11.2013 bestätigt, dass sie dem Wunsch der Ortsbeiräte Dauer und Blindow sowie den Vertretern der Stadt Prenzlau nachkommen und den Windkraftbonus in diesen Ortsteilen anbieten wird.
Die Festlegung konkreter Bedingungen und Möglichkeiten findet auf der Ebene der Bauleitplanung keine Berücksichtigung (Kopplungsverbot). Im Ergebnis der Beratung stimmt der Ortsbeirat Dauer der vorliegenden Entwurfsplanung einstimmig zu.

Vorhergehende bzw. in Verbindung stehende Beschlüsse/ Drucksachen

Gremium/ DS/MV Titel Beschluss/ Mitteilung vom
SVV 108/2013 Aufstellungsbeschluss sachlicher Teilflächennutzungsplan „Steuerung der Windenergienutzung“ für das Gemeindegebiet Prenzlau (Stadt, Orts- und Gemeindeteile) 12.12.2013
SVV 72/2013 Beschluss über die Durchführung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau

05.09.2013

SVV 73/2013 Beschluss über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer 05.09.2013
Ortsbeiräte Blindow/ Dauer positives Votum unter Voraussetzung 1000 m- Abstand zu Schenkenberg und Windkraftbonus Enertrag zu DS 72/2013 und 73/2013 23.07.2013
SVV 49/2013/ MV Steuerung der Ansiedlung von Windkraftanlagen durch Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung 13.06.2013
SVV 58/2011 Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme der StadtPrenzlau zum Entwurf 2011 Regionalplan/ sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ 16.06.2011

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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