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Beschlussvorlage 18/2014
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen Investitionsmaßnahme Tor zum See

Downloads

Drucksache 18/2014 (15.3 KB)

Anlage 1 zur DS 18-2014 (9.6 KB)

Anlage 2 zur DS 18-2014 (1.2 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Investitionsmaßnahme Tor zum See eine außerplanmäßige Auszahlung für den Förderbereich II (Brauereigärten) in Höhe von 60.000 € und für den nicht geförderten Bereich zur Anpassung der Freiflächen eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 140.000 € (siehe Anlage 1). Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in den Förderbereichen I und III.


Anlagen:
Anlage 1: Finanzübersicht Tor zum See I-III und Eigenmittel
Anlage 2: Übersicht Förderbereiche

Begründung

Für die Baumaßnahme Tor zum See standen im Haushaltsjahr 2013 die in der Anlage 1 dargestellten Mittel zur Verfügung, die aufgrund der Zugehörigkeit der Flächen zu verschiedenen Fördermittelprogrammen (Anlage 2) auf verschiedene Investitionsnummern verteilt wurden. Im Zuge der Ausführung der Baumaßnahmen kam es gegenüber der Planung zu Verschiebungen, die erst mit korrekter Zuordnung bzw. Aufteilung der gestellten Rechnungen im Rahmen der Jahresrechnung 2013 deutlich wurden. Insbesondere war eine Angleichung der Flächen außerhalb der geförderten Bereiche in größerem Umfang erforderlich. Aus diesem Grund sollen nicht verbrauchte Mittel aus den Förderbereichen Tor zum See I und III für den Förderbereich II und für die Anpassung der Freiflächen (Eigenmittel) in Höhe von insgesamt 200.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Aufteilung ist in der Anlage dargestellt.

Aufgrund noch zu erwartender Planungskosten für die Überwachung der Fertigstellungsund Entwicklungspflege, vorzunehmender Ausgleichs- und Ersatzbepflanzungen sowie ausstehender Rechnungen für die Schlussrechnungsprüfung ist vorgesehen, die zum 31.12.2013 nicht beanspruchten Investitionsmittel als Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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