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Beschlussvorlage 12/2014
Sicherung der Schulsozialarbeit an der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule „J. H. Pestalozzi“

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Drucksache 12/2014 (108.5 KB)

Anlage zur DS 12-2014 (41.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, zur Sicherung der Schulsozialarbeit an der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule „J. H. Pestalozzi“, den Bürgermeister zu beauftragen, den in der Anlage beigefügten Vertrag mit der IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. über die zur Verfügungstellung von zwei ausgebildeten Sozialarbeitern für diese beiden Schulen mit je 20 h/W abzuschließen.
Mit diesem Vertrag wird die Schulsozialarbeit an den beiden Schulen bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Förderprogramms, längstens aber für fünf Jahre vorerst gesichert. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere Verfahrensweise.

Anlage
Vertrag Schulsozialarbeit IG Frauen und Familie Prenzlau e. V./Stadt Prenzlau

Begründung

Unter Sozialarbeit an Schulen wird eine Leistung der Jugendhilfe verstanden, die von sozialpädagogischen Fachkräften hauptberuflich an der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule „J. H. Pestalozzi“ erbracht wird, ihren Auftrag aber nicht von der Schule und ihren Bedürfnissen, sondern von den Kindern und Jugendlichen und ihrem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf her definiert. Sozialarbeit an den genannten Schulen ist nicht Bestandteil des schulischen Handelns, sondern findet in Kooperation mit den Lehrkräften statt. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler, ordnet ihren Auftrag aber nicht der Wissensvermittlung unter. Sozialarbeit an Schulen entlastet die Lehrkräfte nicht vom Erziehungsauftrag.  Gleichwohl leistet Sozialarbeit in der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften einen wichtigen Beitrag, um an den Schulen ein lern- und schülerfreundliches Klima zu schaffen, Erziehungsprozesse zu unterstützen und damit auch zum schulischen Erfolg beizutragen.

Seit November 2012 wird auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative der IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. und der Stadtverwaltung, unterstützt von allen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie den Schulleitungen und Eltern, Schulsozialarbeit an der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule „J. H. Pestalozzi“ mit 20 h/W durchgeführt. Die IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. tragen dabei vorrangig die Kosten. Dieses Projekt sollte bis zum Inkrafttreten eines angekündigten Förderprogramms „Sozialarbeit an Grundschulen“ des Landes Brandenburg oder/und der möglichen Nutzung nichtverwendeter Mittel des Landkreises Uckermark aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, längstens aber bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 fortgeführt werden.

Mit Ankündigung der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg während einer Veranstaltung an der Diesterweg-Grundschule am 08.11.2013, dass das mit ESF-Mitteln geplante Förderprogramm „Sozialarbeit an Grundschulen“ nicht aufgelegt werden soll und der Entscheidung des Kreistages des Landkreises Uckermark vom 04.12.2013 zur Verwendung der Mittel aus der Rückstellung Bildung und Teilhabe ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass es kurz- und mittelfristig keine finanziellen Zuschüsse von Dritten für die Sozialarbeit an der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule „J. H. Pestalozzi“ gibt. Trotzdem muss die Sozialarbeit an den beiden genannten Schulen fortgeführt werden. Äußerst wichtig dabei ist, dass ein häufiger Wechsel der Personen vor Ort vermieden wird und die Arbeit kontinuierlich für alle Beteiligten durchgeführt werden kann. Deshalb wird auch ein Vertrag (Anlage) mit den IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. favorisiert, denn die von den IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. bislang eingesetzten Sozialarbeiterinnen sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und Lehrkräften über längere Zeit bekannt. Es ist vorgesehen, dass zukünftig ein Personalwechsel aufgrund der vorgegebenen vertraglichen Regelung nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen kann. In der Regel baut sich ein Vertrauensverhältnis zwischen Schüler und Sozialarbeiter nach ca. einem 3/4 Jahr auf.

Die jährlichen zwischen dem Bürgermeister und der IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. ausgehandelten Kosten belaufen sich für beide Sozialarbeiterinnen auf insgesamt 26.000,00 €. Tritt die Stadt Prenzlau selbst in diese Aufgabe ein, ist mit Kosten in Höhe von jährlich insgesamt ca. 60.000,00 € zu rechnen. (30 h/Woche)

Bei der IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. erfüllen die eingesetzten Sozialarbeite-rinnen hingegen noch andere Aufgaben im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses.

Im Falle des Inkrafttretens eines Förderprogramms „Sozialarbeit an Grundschulen“ o. ä. endet der Vertrag.

Hiermit eröffnet sich der Weg für die Antragstellung unter den Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms für die Stadt Prenzlau. Sollte ein derartiges Programm jedoch nicht aufgelegt werden und/oder sind die Bedingungen/Voraussetzungen mit höheren finanziellen Belastungen als bisher verbunden, entscheidet die Stadtverordneten-versammlung nach fünf Jahren über die weitere Verfahrensweise. Dieser Zeitraum soll der Planungssicherheit aller Seiten dienen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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