Anlage 1 zur DS 14-2014 (4.8 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigten Satzungsbefugnis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Randowtal, Amt Gramzow (DS 13/2014) besteht als Rechtsfolge die Notwendigkeit, die Gemeinde Randowtal einem Schulbezirk der Stadt Prenzlau zuzuordnen. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht ist die Gemeinde Randowtal dem Schulbezirk der Oberschule mit Grundschulteil „C. F. Grabow“ zuzuordnen. Über Ausnahmen entscheidet gemäß § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG das staatliche Schulamt Eberswalde.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales