Anlage 1 zur DS 13-2014 (8.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigten Satzungsbefugnis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Randowtal, Amt Gramzow gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigten Satzungsbefugnis
Die Gemeinde Randowtal hat beschlossen, die Schulträgerschaft für die Ortsteile Eickstedt, Schmölln und Ziemkendorf und somit das Recht, die Orte in die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau aufzunehmen, auf die Stadt Prenzlau zu übertragen.
Gemäß § 101 und 106 Abs. 2 Satz 1 BbgSchulG i.V.m. §§ 1 und 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GKG ist dazu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig, die von der Kommunalaufsicht genehmigt und bekannt gemacht werden muss, um ihre Rechtswirkung zu entfalten.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales