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Antrag 1/2014
Senkung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer

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Drucksache 1/2014 (91.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, zum Haushalt 2017 die Senkung der Hebesätze in die Planung zum Haushaltsjahr 2015 - 2018 aufzunehmen.

Grundsteuer B von 445 v.H. auf 425 v. H.
Gewerbesteuer von 375 v.H. auf 350 v.H.

Begründung

Als Begründung wird die allgemeine positive Entwicklung des Ergebnishaushaltes angeführt. Mit den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 wurden jeweils positive Ergebnisse erwirtschaftet. In der ursprünglichen Planung ist man noch von erheblichen negativen Entwicklungen im Ergebnishaushalt ausgegangen.
In beiden Haushaltsjahren konnte eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage aus Überschüssen vorgenommen werden. Im Jahr 2011 betrug diese TEUR 1.771,2 und im Jahr 2012 betrug diese TEUR 403,6 (laut Jahresrechnung 2012).
Die Entwicklung des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2013 weist anhand der Mitteilung zum Haushalt und der darin enthaltenen Prognose ebenfalls eine geringere negative Ergebniserwartung aus als geplant.

Planung: TEUR -1.658,4/ Prognose vom 30.09.2013: TEUR -855,9

Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2014 - 2017 werden in der Planung bis 2016 nur noch geringe negative Ergebnishaushalte erwartet. Im Jahr 2017 geht die Verwaltung von einem generell ausgeglichenen Ergebnishaushalt laut Plan aus.

Auch wird das Ergebnis der Landesgartenschau laut erster Hochrechnung nicht zusätzliche Zuschüsse durch die Stadt Prenzlau erforderlich machen.

Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird voraussichtlich nur 2013 in einem weitaus geringeren Rahmen als in der ursprünglichen Planung angenommen erfolgen.

Die damit verbundene weitere Entwicklung des Städtischen Haushaltes lässt den Spielraum für eine marginale Senkung der Hebesätze zu und bedeutet keine Gefährdung zukünftiger Haushalte.
Grundlegend sind weitere Prüfungen von Konsolidierungsmaßnahmen und an ein Festhalten der Maßnahmen aus den Konsolidierungsbeschlüssen.
Diese beziehen sich ebenfalls auf anstehende Investitionen die nach einem festgelegten Finanzierungsrahmen umzusetzen sind. Zusätzliche neue Investitionen sind zu vermeiden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

CDU-Fraktion

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