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Mitteilungsvorlage 119/2013
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012

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Drucksache 119/2013 (15.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden

Begründung

Die Prüfungshandlungen richteten sich grundsätzlich nach dem § 104 Absatz 2 BbgKVerf. Das Prüfergebnis enthält der gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf gefertigte zusammengefasste Schlussbericht.

Im § 103 (2) letzter Satz BbgKVerf ist festgelegt, dass der Hauptverwaltungsbeamte Prüfberichte der Gemeindevertretung bekannt gibt. Deshalb wird Ihnen der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012 als Anlage zur Mitteilungsvorlage vorgelegt. Dies betrifft nicht die öffentlich ausgelegten Exemplare. Ein Schlussberichtsexemplar wird, in entsprechender Anwendung des § 82 (5) BbgKVerf, mit dem Jahresabschluss zur Einsichtnahme ausgelegt, wobei schutzwürdige Interessen Einzelner beachtet werden.

Die Nichteinhaltung der Vorlagefrist, die einen Beschluss bis spätestens 31.12.2013 ermöglichen soll, ist überwiegend der Doppikumstellung geschuldet. Eine sorgfältige Jahresabschlusserarbeitung und Prüfung hatten hier Vorrang.

Das zusammengefasste Prüfergebnis ist im Teil V des Schlussberichtes enthalten. Hervorzuheben ist, dass im Ergebnishaushalt mit 404 T€ ein leichter Überschuss erreicht werden konnte. Der Finanzhaushalt ist durch zahlreiche Investitionen, insbesondere in Vorbereitung der Landesgartenschau 2013 geprägt. Hierin begründet sich die erhebliche Liquiditätsverschlechterung zum 31.12.2012.

Der Berichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten. Hinweise des Rechnungsprüfers wurden aufgegriffen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen bzw. Einschränkungen geführt.
Weiterhin ergab die Prüfung keine Sachverhalte, die einer vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für den Jahresabschluss 2012 entgegenstehen.

Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss und zur Entlastung zu folgen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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