Anlage 1 zur DS 114-2013 (6.3 KB)
Anlage 2 zur DS 114-2013 (1.9 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 (Anlage 1).
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 2).
3. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
Anlagen:
1 - Übersicht über die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011
2 - Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 mit seinen Anlagen
Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) der BbgKVerf einen Jahresabschluss für jedes Haushaltsjahr nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2012 besteht, einschließlich der Änderungen der Eröffnungsbilanz, aus nachfolgenden Teilen:
Punkt der Anlage dieses Beschlusses | |
der Ergebnisrechnung 2012 | I |
der Finanzrechnung 2012 | II |
den Teilrechnungen 2012 | III |
der Bilanz 2012 (Stichtag 31.12.2012) | IV |
dem Rechenschaftsbericht 2012 | V |
Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 sind als Anlagen beigefügt:
Punkt der Anlage dieses Beschlusses | |
der Anhang | VI-1 |
die Anlagenübersicht | VI-2 |
die Forderungsübersicht | VI-3 |
die Verbindlichkeitenübersicht | VI-4 |
der Beteiligungsbericht | VI-5 |
Der Erste Beigeordnete (Kämmerer) hat den Entwurf der Jahresrechnung 2012 mit seinen Anlagen gemäß § 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau wurde die Jahresrechnung dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt (siehe Seite 216 des Rechenschaftsberichtes). Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordnetenversammlung zu.
Die Änderungen der Eröffnungsbilanz sind mit entsprechender Begründung in der Anlage 1 dargestellt.
Die Ergebnisrechnung 2012 weist zum 31.12.2012 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 403,7 T€ aus.
Die Finanzrechnung 2012 weist zum 31.12.2012 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2.123,5 T€ aus.
Die ergebnisrelevanten Aussagen wurden im Rechenschaftsbericht (Punkt V) und im Anhang (Punkt VI-1) dargestellt.
Die Teile der Jahresrechnung 2012 und die Anlagen sind entsprechend der Abfrage vom Hauptamt in gedruckter Form oder als CD den Stadtverordneten übergeben worden und Bestandteil dieser Drucksache.
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Anlagen in gedruckter Form.
Kämmerei