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Beschlussvorlage 116/2013
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2014

Downloads

Drucksache 116/2013 (14.5 KB)

Anlage 1 zur DS 116-2013 (5.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2014“ gemäß Anlage 1.

Anlage:
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2014

Begründung

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I/06, Nr. 15, S. 158) regelt im § 5 Absatz 1 BbgLöG, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchsten sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies gilt jedoch nicht für den Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Weiterhin dürfen auch nicht mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen freigegeben werden.

Für die Wahrnehmung dieser Möglichkeit ist die Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung notwendig.

Nach Rücksprache mit den bisherigen Antragstellern und somit mit den Hauptakteuren wurden folgende Termine für das Jahr 2014 benannt: 02.02.2014, 30.03.2014, 04.05.2014, 28.09.2014, 02.11.2014 und 14.12.2014. Zu diesen Terminen können selbstverständlich auch andere Gewerbetreibende im Gebiet der Stadt Prenzlau ihre Geschäfte unter den in der Verordnung verankerten Voraussetzungen öffnen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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