Drucksache 81/2013 (Version 2) (55.8 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die Vorschrift über die Mitteilungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen wird wie folgt ersetzt:
Zur Überprüfung der von der Stadt Prenzlau entsandten Vertreter berichten die Geschäftsführer der stadteigenen Gesellschaften im ersten Quartal dem Beteiligungsmanagement der Stadt Prenzlau, wie hoch die tatsächlichen ausgezahlten Vergütungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder im Vorjahr waren.
Mit der Änderung der Ursprungsversion werden die Anregungen aus der Diskussion im Hauptausschuss aufgenommen. Die Vorschrift wird nicht gestrichen. Vielmehr wird sie ersetzt durch eine Verlagerung der Berichtspflicht auf die jeweiligen Geschäftsführer. Hierdurch werden die ehrenamtlichen Vertreter entlastet und das Ehrenamt gestärkt.
Fraktion Wir Prenzlauer