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Beschlussvorlage 96/2013
außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS)

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Drucksache 96/2013 (14.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 245.800 €. Die Deckung ist durch Mehrerträge/ -einzahlungen in selbiger Höhe (Fördermittel Bund/ Land) sichergestellt.

Begründung

Förderziel des KLS-Programms ist die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum. Hierfür bekommt die Stadt als Leitkommune Zuwendungen zur Unterstützung von Maßnahmen im Mittelbereich. Es handelt sich um Fördermittel, deren komplementärer Eigenanteil durch die jeweilige Umlandgemeinde getragen wird.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 konnten weder Aussagen zu konkreten Maßnahmen noch zur Fördermittelausstattung 2013 getroffen werden. Die entsprechenden Fördermittelbescheide werden jährlich im September ausgereicht, so dass zum jetzigen Zeitpunkt ein außerplanmäßiger Aufwand bzw. eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich wird.Es handelt sich hierbei um eine reine Weiterreichung von abgerufenen Fördermitteln.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Förderungen

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