Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beruft für die Kommunalwahl am 25.05.2014
zum Wahlleiter der Stadt Prenzlau: Herrn Henryk Gnidowski und
zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Prenzlau: Herrn Matthias Schmidt
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in Verbindung mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 (KWahltagV 2014) finden am 25. Mai 2014 Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen statt.
Gemäß § 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung (hier die Stadtverordnetenversammlung) für das Wahlgebiet (hier die Stadt Prenzlau) einen Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Auf Grund des § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) muss die Berufung spätestens fünf Monate vor den Kommunalwahlen erfolgen. Die Berufung gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während ihrer Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden. Mit der Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters endet die Amtszeit des bisherigen Wahlleiters und seines Stellvertreters.
Für das Amt des Wahlleiters der Stadt Prenzlau wird Herr Henryk Gnidowski, für das Amt des Stellvertreters Herr Matthias Schmidt vorgeschlagen. Beide sind in der laufenden Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung bereits in diesen Funktionen tätig.
Hauptamt