Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschluss DS: 78/2012 aufzuheben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat der DS: 78/2012 am 25.10.2012 zum Abschluss einer Vereinbarung zur Führung eines elektronischen Personenstandsregisters und des Fachverfahrens Autista mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus zugestimmt.
Inzwischen hat die Stadtverordnetenversammlung auf Empfehlung des Ministeriums des Innern am 21.02.2013 den Beschluss DS: 10/2013 zum Abschluss einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Cottbus und unter Beteiligung weiterer Kommunen des Landkreises Uckermark zum gleichen Sachverhalt (Sammelvereinbarung) gefasst.
Diese Sammelvereinbarung hat das Ministerium des Innern Brandenburg am 05.08.2013 genehmigt.
Die Sammelvereinbarung ist am 04.09.2013 im Amtsblatt Brandenburg Nr. 37 öffentlich bekanntgemacht worden und am 05.09.2013 in Kraft getreten.
Die DS: 78/2012 ist somit gegenstandslos geworden und kann aufgehoben werden.
Hauptamt