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Beschlussvorlage 82/2013 (Version 2)
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014

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Drucksache 82-2013 (Version 2) (100.9 KB)

Anlage zur DS 82-2013 (Version 2) (19.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister festgestellt und den Stadtverordneten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Haushaltslage
Die vorläufigen Jahresergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung für 2012 werden positive Ergebnisse und Bestände ausweisen. Hauptursache dafür ist die ausgesprochene Haushaltssperre des Kämmerers. Auch schon eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen, wie die Erhöhung der Hebesätze der Realssteuern und Einsparungen bei den Aufwendungen und Auszahlungen, haben sich auf das Ergebnis positiv ausgewirkt. Der positive Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2012 wird durch die Übertragung von Haushaltsmitteln und durch fremde Finanzmittel negativ beeinflusst.

Nach der Information des Ministeriums für Finanzen vom 13.09.2013 musste der erste Haushaltsentwurf geändert werden (Version 1). Die Aufstellung des ersten Entwurfes wurde zum 03.09.2013 fertig gestellt, um der Anforderung der Stadtverordneten nachzukommen, den Haushaltsentwurf fristgerecht für zwei Beratungstermine fertig zu stellen. Durch die zugesendeten Informationen ändern sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen und die investive Schlüsselzuweisung nach dem FAG. Durch die erhöhten Zuweisungen hat sich auch die Zahlung der Kreisumlage erhöht. Die Zuweisungen, die die Stadt Prenzlau unter Vorbehalt erhalten werden, haben sich gegenüber der sehr restriktiven Planung erhöht.

Der nunmehr zweite Entwurf weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 108.300,00 € auf. Mittelfristig weist die Ergebnisplanung auch in den Jahren 2015 und 2016 verhältnismäßig geringe Fehlbeträge aus, wobei 2017 erstmalig ein Überschuss ausgewiesen wird.

Der voraussichtliche Bestand der Rücklage aus dem ordentlichem Ergebnis wird sich zum 31.12.2017 voraussichtlich auf 7.278.358,72 € entwickeln. Die Rücklage aus dem außerordentlichem Ergebnis weist voraussichtlich einen Bestand zum 31.12.2017 von 931.109,59 € auf.

Die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses in der mittelfristigen Ergebnisplanung können somit durch die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.

Das Eigenkapital der Stadt Prenzlau hat sich wie folgt entwickelt:
zum 01.01.2011  Bestand der Eröffnungsbilanz 59.064.513,92 €
zum 31.12.2011  Schlussbilanz                        64.186.406,12 €

Das Eigenkapital ist seit der Eröffnungsbilanz durch die Jahresrechnungen 2011 und 2012 stetig gestiegen.

Besonderes Augenmerk muss zukünftig auf die Finanzplanung und auf die Liquidität gelegt werden, da das voraussichtliche Saldo für das Haushaltsjahr 2014 und auch der nachfolgenden Jahre einen negativen Bestand an Zahlungsmitteln ausweisen wird. Trotz der starken Reduzierung von investiven Maßnahmen konnte mittelfristig kein positiver Zahlungsmittelbestand dargestellt werden. Durch die Beschlussfassung zur Aufnahme von Kassenkrediten wird die Zahlungsfähigkeit der Kommune gesichert.

Die bisher geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen zur Kapitalrücklage für die Durchführung und zukünftig für die Abwicklung der Landesgartenschau GmbH wirken sich negativ auf die Zahlungsfähigkeit der Stadt Prenzlau aus.

Im Finanzlan für 2014 sind Investitionszuwendungen von insgesamt 2.415,2 T€ und Auszahlungen in Höhe von 2.415,2 T€ veranschlagt. Es wurden nur notwendige und nicht abweisbare Investitionen veranschlagt. Zu den bedeutendsten Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014 gehören:

- Brandschutz Scherpf-Gymnasium 255,5 T€
- Spielplatzgestaltung Kita G. Scholl 60,0 T€
- Umbau WiGa-Gebäude 250,0 T€
- Zuschuss Schwedter Straße 348,4 T€
- Kapitalrücklage LaGa GmbH 394,5 T€
- Planung und Neugestaltung Scharrnstraße 195,0 T€
- Paludikultur - Moorschutz 368,0 T€
- Ankauf von Grundstücken 15,0 T€


Eine Kreditaufnahme für die Durchführung von Investitionen ist nicht vorgesehen.

Verschuldungsstand der Stadt Prenzlau sinkt durch die planmäßigen Tilgungen und das Auslaufen von bisherigen Kreditverträgen zum 31.12.2014 auf einen Betrag von 191,00 €/EW. Der durchschnittliche Verschuldungsstand im Land Brandenburg beträgt zum Stichtag 31.12.2012 720,00 €/EW.

Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen in den Folgejahren wurden nicht veranschlagt.

Aufgrund der positiven Geschäfts- und Wirtschaftsführung der beteiligten Unternehmen wird nicht davon ausgegangen, dass durch die erteilten Bürgschaften die Stadt Prenzlau in Anspruch genommen wird.

Die Ausrichtung der Landesgartenschau ist weitestgehend abgeschlossen. Die Landesgartenschau hat sich positiv auf die städtebauliche Entwicklung ausgewirkt und hat zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Stadt Prenzlau beigetragen. Für die Abwicklung bzw. die Liquidation der LaGa GmbH werden weitere finanzielle Mittel benötigt. Die Geschäftsführung der LaGa GmbH wurde durch den Bürgermeister beauftragt, ein Abwicklungskonzept aufzustellen und den notwendigen Finanzbedarf zu ermitteln. Dafür wurden im Finanzhaushalt 2014 394,5 T€ - Zuführung zur Kapitalrücklage an die LaGa GmbH - veranschlagt.

Eine Aussage, ob die Auflage der Kommunalaufsicht, den Eigenanteil für die Umsetzung und Durchführung der Landesgartenschau in Höhe von 7,3 Mio. € (DS 154/2010) nicht zu überschreiten, eingehalten wird, kann abschließend erst nach einer Hochrechnung bzw. nach Beendigung der Landesgartenschau getroffen werden.

Die Hebesätze wurden letztmalig im Haushalt 2013 erhöht und in der Haushaltssatzung 2014 wie bisher festgelegt.
Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 445 v.H.
Gewerbesteuer 375 v.H.

Die Hinweise der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Haushaltes 2013 wurden fast vollständig umgesetzt. Wenige Hinweise konnten aufgrund von vorhandenen Beschlüssen oder der Organisationsstrukturen der Stadt Prenzlau nicht umgesetzt werden (siehe Vorbericht zum Haushalt 2014).

Durch die bereits umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und durch die ausgesprochenen Haushaltssperren konnten bisher ausgewiesene Fehlbeträge weitestgehend aufgefangen werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau ist in Bezug auf die Liquidität der Stadt Prenzlau eingeschränkt. Nur durch strikte Aufgabenkritik der pflichtigen und freiwilligen Aufgaben sowie durch das Aussprechen einer Haushaltssperre durch den Kämmerer kann und könnte diesem negativen Trend entgegengewirkt werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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