Anlage zur DS 87-2013 (14.5 KB)
Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 14.10.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2014 gemäß Anlage.
Anlagen:
Sitzungskalender der SVV 2014
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Hauptausschuss die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Nach § 20 Abs. 3 Geschäftsordnung beschließt der Hauptausschuss den Sitzungskalender für das folgende Kalenderjahr.
Es wird vorgeschlagen, dass vor der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 nur zwei Sitzungsfolgen durchgeführt werden.
So sind für das Jahr 2014 fünf ordentliche Stadtverordnetenversammlungen vorgesehen, die jeweils von fünf Sitzungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses vorbereitet werden. Darüber hinaus ist für den 19.06.2014 die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen, da sie innerhalb von 30 Tagen nach der Kommunalwahl (25.05.2014) durchgeführt werden muss.
Da die selben Regelungen für die Konstituierung der neuen Ortsbeiräte anzuwenden ist, wurde der Zeitraum vom 10.06.2014 bis 17.06.2014 dafür eingeplant. Ebenfalls mit aufgenommen sind die Sitzungen des Ältestenrates.
Der vorliegende Entwurf des Sitzungskalenders 2014 und seiner Ausschüsse korrespondiert weitestgehend mit den Sitzungen des Kreistages Uckermark.
Unbenommen von der Festsetzung des Sitzungskalenders 2014 bleibt das Recht der Stadtverordneten, zusätzliche Sitzungen des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung nach Maßgabe des § 34 BbgKVerf durchzuführen, bestehen.
Hauptamt