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Antrag 81/2013
Streichung der Mitteilungspflicht gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen

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Drucksache 81/2013 (956.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Vorschrift über die Mitteilungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen wird gestrichen.

Begründung

Die Vergütungen für die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften legt der Gesellschaftervertreter fest. Es ist in der Regel der Hauptverwaltungsbeamte. Diese Handhabung stellt sicher, dass es zu keinen Grenzüberschreitungen kommt. Bei Unstimmigkeiten ist es Sache des Hauptverwaltungsbeamten darüber zu berichten.

Die Streichung von § Abs. 2 ist ein Beitrag zu Entbürokratisierung. Wenn fehlende Informationen erst 3 Jahre später bemerkt werden, ist die Sinnhaftigkeit besonders fraglich. Es ist kein besonderer Erkenntnisgewinn aus der Einhaltung dieser Vorschrift wahrscheinlich.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion Wir Prenzlauer

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