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Beschlussvorlage 84/2013
Strategie zur Energiekostendämpfung durch Fernwärme in der Stadt Prenzlau (Grundsatzbeschluss)

Downloads

Drucksache 84/2013 (25.1 KB)

Anlage 1 zur DS 84-2013 (59.2 KB)

Anlage 2 zur DS 84-2013 (259.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) dass als wesentliches Element einer künftigen Klimaschutzstrategie der Stadt Prenzlau eine weitere CO2-Minderung um 25-30 % in den nächsten 10 Jahren erreicht werden soll.
b) dass dafür die vorhandenen Ressourcen von Prenzlau (Geothermie, Biogas, Klärgas, Photovoltaik und Wind) auch zukünftig für die Energie- und Wärmeversorgung der Bevölkerung genutzt und eingesetzt sowie neue Technologien wie z.B. Power to Gas oder Power to heat nutzbar gemacht werden.
c) Als freiwillige Selbstverpflichtung und Bestandteil einer kommunalen Klimaschutzstrategie werden die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Wohnbau GmbH Prenzlau vereinbaren, in den bestehenden Fernwärmenetzen der Stadt keine Entdichtung vorzunehmen und bei künftig anstehenden Heizungserneuerungen in Objekten, die bislang nicht an die Fernwärme angeschlossen sind, objektbezogen alle technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung zu ermöglichen. Die Stadtwerke werden ermächtigt, analoge Vereinbarungen mit anderen Wohnungsunternehmen bzw. Abnehmern abzuschließen.
d) Die Stadtwerke Prenzlau GmbH wird beauftragt, weitere Optimierungen der Fernwärmeversorgung vorzunehmen, um langfristig die Kostenattraktivität und –Stabilität bei der Fernwärmeversorgung weiterzuentwickeln. Für die zur Anwendung kommenden Versorgungspreise hat die Stadtwerke Prenzlau GmbH nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg die Benutzungsgebühren angemessen und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Charakters des Unternehmens mindestens alle zwei Jahre zu kalkulieren und zu veröffentlichen. Zur Überprüfung dessen werden alle zwei Jahre die Fernwärmepreise gemäß öffentlichem Preisrecht (öffentliche Preiskontrolle) ermittelt und festgelegt.

ODER

2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtwerke Prenzlau GmbH, sich von der Fernwärmesparte zu trennen. Die damit verbundenen Verluste im Vermögen der Stadt und Stadtwerke in Höhe von ca. 4 Mio. € werden von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt.

Anlagen:
a) Übersicht über ein energieoptimiertes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK e)
b) Auszug aus BBU-Datenbank Stand 26.08.2013

Begründung

Begründung zur Beschlussempfehlung zu 1 a) bis d):

Ein wesentlicher Bestandteil des im Jahre 2005 beschlossenen Stadtleitbildes der Stadt ist das Leitbild als „Stadt der erneuerbaren Energien“ (neben u.a. Grüne Stadt am Uckersee… ). Im Anschluss an die Landesgartenschau ist eine weitere Profilschärfung erforderlich, da die Orientierung auf „Grüne Stadt am Uckersee“ strategisch kein ausreichendes Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Städten darstellt. Hingegen hat die Stadt ausgezeichnete Voraussetzungen mit dem bereits vorhandenen Bestand der Nutzung erneuerbarer Energien, sich ein Alleinstellungsmerkmal im Land Brandenburg und darüber weiter hinaus zu entwickeln. Die Einbindung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung wird zunehmend gesetzlich gefordert (aktuell entsprechend EnEV bereits bei Neubauvorhaben). Das Vorliegen einer kommunalen Energiestrategie, wie sie mit dem Energetischen Quartierskonzept erarbeitet wird, ist bereits seit Ende 2013 Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung sowie künftige KfW-Förderungen.
Die Frage einer energieeffizienten Stadt ist auch Leitthema der nächsten EUFörderperiode 2014-2020.
Aus diesem Grunde wird gegenwärtig auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahre 2007 aktualisiert und zu einem sog. INSEK e (energieoptimiertes INSEK) fortgeschrieben.
Die Ergebnisse des Energetischen Quartierskonzeptes, so wie sie bereits den beiden Aufsichtsräten von Wohnbau (20.06.2013) und Stadtwerke (21.06.2013) und am 22. August 2013 auch der Öffentlichkeit vorgelegt wurden, belegen folgende gutachterliche Feststellungen:
a) Die beiden großen Fernwärmenetze sind miteinander vergleichbar und derzeit wirtschaftlich betreibbar. Sie bieten Verdichtungsmöglichkeiten, vorrangig in den Kernbereichen der Versorgungsgebiete.
b) Das Fernwärmenetz Innenstadt hat bereits einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien, trotzdem werden wettbewerbsfähige Preise erzielt. Weitere Potenziale für eine zukunftsfähige Wärmeerzeugung können durch Tiefenspeicher, thermosolare Energiegewinnung und die Nutzung überschüssigen Windstroms können erschlossen werden. Somit wurde bereits ein hohes CO2- Minderungspotential realisiert und es bestehen gute Voraussetzungen, weitere Senkungen des CO2 Ausstoßes der Stadt vorzunehmen. Aktuell liegt der CO2 Ausstoß der Stadt Prenzlau bei ca. 7,5 t je Einwohner und Jahr (der Bundesdurchschnitt liegt bei 10 t/Einw. und Jahr, laut Vorgabe der Bundesregierung soll er bis 2050 auf 2 t sinken)
c) Die Fernwärmepreise Prenzlaus liegen aktuell (Stand 26.08.2013 siehe Anlage) im unteren Mittelfeld der Preisdatenbank des BBU. Es besteht eine Gleichbehandlung der Wärmekunden in Prenzlau.
Die Energiezukunftsstrategie der Stadt Prenzlau in den nächsten 15-20 Jahren ist darauf angelegt, durch den Aufbau eines saisonalen Speichers und die weitere Einkopplung von Solar- und Geothermie eine Kostendämpfung bei den Fernwärmepreisen durch preisstabile Energiepotentiale zu erreichen. Dies erhöht die Versorgungssicherheit der Stadt, reduziert die Abhängigkeit von der Weltmarktentwicklung bei fossilen Brennstoffen und befördert regionale Stoffkreisläufe. Hierzu stellen jedoch die Fernwärmenetze das zentrale Rückgrat dar, die erhalten und modernisiert werden müssen.

Begründung zur Beschlussoption zu 2:

Eine weitere Preissenkung bei der Fernwärme bei Beibehaltung der positiven Kostenbasis ist nicht möglich. Weitere Kosteneinsparungen, z.B. durch die Senkung der Rücklauftemperatur oder den Einsatz neuer Blockheizkraftwerke erfordern Investitionen bei den Stadtwerken, die nur bei langfristiger Vertragssicherheit und Versorgungsperspektive realisiert werden können. Obwohl die beiden größten Fernwärmenetze der Stadt derzeit grundsätzlich betreibbar sind, würde eine weitere Entdichtung der vorhandenen Netze (insbesondere durch massenweise Umstellung auf andere fossile Energieträger) zweifellos zur Unwirtschaftlichkeit der Netze führen. Dies widerspräche auch den Klimazielen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Brandenburg und der Stadt Prenzlau.
Da bezüglich der Preisgestaltung unterschiedliche Auffassungen zwischen den Gesellschaften bestehen, ist eine grundsätzliche Entscheidung zur Fernwärme dringend erforderlich. Die strategische Ausrichtung der Gesellschaften im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes kann deshalb nur durch die SVV entschieden werden. Die Konsequenzen wären:
a) Die Nutzung regenerativer Energie wird zugunsten des fossilen Energieträgers Erdgas zurückgefahren. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem damit zu rechnen ist, dass ein Anteil an Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien auch für Bestandsbauten gesetzlich gefordert wird.
b) Preiserhöhungen im Bereich der Erdgasversorgung beeinflussen den Endpreis an Wärme für rein gasversorgte Objekte stärker als die bei der Fernwärmeversorgung. Diese Variante kann nur dann richtig sein, wenn weitere CO2-Einsparungen für die Wärmeversorgung nicht gefordert werden oder nicht gewollt ist oder wenn langfristig von sinkenden Gaspreisen ausgegangen wird.
c) Die Wohnbau muß bei einem generellen Umstieg auf Gasheizungen für den Aufbau der neuen Anlagen ca. 3 Mio € investieren, die nur über die Nettokaltmiete zu finanzieren sind. Die Stadtwerke müssen gleichzeitig ca. 4 Mio € für die nicht mehr benötigten Fernwärmeanlagen abschreiben. Die in der Fernwärmesparte zurzeit vorhandene 5 Mitarbeiter müssten ersatzlos wegfallen.
Hinweis: Dies hätte Folgen für den Haushalt der Stadt Prenzlau. Aufgrund der vorgenannten dann notwendigen Investitionen und Abschreibungen und Verluste würden für die Stadt Prenzlau in den nächsten fünf Jahren Mindereinnahmen von insgesamt ca. 1 Mio. € aus nichtgezahlten Gewerbesteuern beider Tochtergesellschaften entstehen. Da bislang keine Gewinnausschüttungen beider Tochterunternehmen an die Stadt erfolgt sind, würden auch diese einzigen „Zuschusszahlungen“ auf Jahre wegfallen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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