Anlage 1 zur DS 78-2013 (6.8 KB)
Anlage 2 zur DS 78-2013 (8.1 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung).
Anlagen:
Anlage 1: Änderungssatzung
Anlage 2: Gebührenkalkulation
Die Gebühren für den Winterdienst sind seit dem 01.01.2012 unverändert. Inzwischen haben sich die Kosten durch vermehrte Einsätze nicht nur unwesentlich erhöht.
Wegen den im Vergleich zur letzten Kalkulation (Herbst 2011) gestiegenen Kosten ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich (vgl. Anlage 2).
Gemäß § 64 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg sind Erträge vorrangig aus speziellen Entgelten für erbrachte Leistungen (u.a. Gebühren) und nachrangig aus Steuern zu beschaffen.
Danach sind die Gebührensätze für Winterdienst auf der Fahrbahn und den Winterdienst auf dem Gehweg zu erhöhen.
Darüber hinaus erfolgte die Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 unter der Bedingung, dass die Stadt Prenzlau zuvor konkrete und abrechenbare Beschlüsse zur dauerhaften Erhöhung von Einzahlungen fasst. In der SVV vom 13.06.2013 wurde u.a. eine Anpassung der Gebührensatzung Straßenreinigung/Winterdienst beschlossen.
Sachgebiet Bauverwaltung