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Beschlussvorlage 73/2013 (Version 2)
Beschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer

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Drucksache 73/2013 (Version 2) (20.4 KB)

Anlage 1 zur DS 73-2013 (Version 2) (912.4 KB)

Anlage 2 zur DS 73-2013 (Version 2) (447.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Es erfolgt eine 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, OT Dauer gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Ziel der Planung ist die Entwicklung weiterer Baufelder für die Errichtung von insgesamt bis zu 4 Windkraftanlagen.

2. Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.

Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtslageplan B-Plan-Geltungsbereich
Anlage 2 – Übersichtsplan Baufenster

Begründung

Die Stadt Prenzlau möchte in ihrem Hoheitsgebiet zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen beitragen und durch die geordnete Verdichtung des Windfeldes in der Gemarkung Dauer weitere Flächen für Windenergienutzung bereitstellen.

Die damit verbundene Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bauleitplans ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 1) ersichtlich. Die voraussichtliche Verteilung der Baufenster ist in der Anlage 2 dargestellt.

Der Ursprungsbebauungsplan ist seit dem 08.10.2008 rechtswirksam (Satzungsbeschluss SVV vom 24.04.2008) und wird im Parallelverfahren zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes Dauer (DS 72/2013) bearbeitet.

Die Abgrenzung der Sondergebiete (4 WKA-Standorte) wurde aus der Kulisse des Regionalplanentwurfs vom 11.03.2011 entwickelt und durch die tatsächlichen 1000 m- Abstände zur Wohnbebauung modifiziert. Zur Verdeutlichung der Lage der Windeignungsgebiete 2004/ Entwurf 2011 wird auf Anlage 1 der DS 72/2013 verwiesen.

Die geplante Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll an die Regionale Planungsgemeinschaft gemeldet und die Abgrenzung gemäß § 9 Abs. 2 ROG in den Regionalplan integriert werden.

In Abhängigkeit der Zustimmung der Regionalen Planungsstelle bzw. weiteren Entwicklung innerhalb des Änderungsverfahrens des Regionalplans Uckermark-Barnim wird der Geltungsbereich der 1. Änderung des VBP i. V. m. der Änderung des Teil-FNP Dauer im weiteren Verfahren ausgestaltet bzw. angepasst.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

Votum des Ortsbeirates Dauer

Der OB Dauer hat dem Antrag von Enertrag auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes OT Dauer sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W II „Windfeld Dauer“ am 23.07.2013 unter folgenden zwei Prämissen zugestimmt:

1. Bis zur Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 muss eine schriftliche Zustimmung der Gemeinde Schenkenberg vorliegen, in der diese der Entwicklung von drei Baufenstern im Abstand zwischen 800 und 1000 m zur Ortslage Schenkenberg zustimmt. Liegt diese positive Stellungnahme nicht vor, werden die in Anlage 1 zur DS 73/2013 gekennzeichneten Baufelder (Baufenster neu mit Höhenbegrenzung 150 m Anlagenhöhe) in der anstehenden Änderung der Bauleitpläne nicht berücksichtigt und entwickelt.

Anmerkung der Verwaltung:
Im Ergebnis der Gespräche mit Vertretern der Gemeinde Schenkenberg wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass die Gemeindevertretung Schenkenberg der Entwicklung von Windenergieanlagen im Abstand unter 1000 m zur Ortslage Schenkenberg nicht zustimmen wird, so dass die Anzahl der geplanten Anlagen im südlichen Bereich von 4 auf 2 Anlagen reduziert wird und diese 1000 m zur Ortslage Schenkenberg entfernt sind. Eine Stellungnahme der Gemeindevertretung Schenkenberg ist somit entbehrlich.

2. Ebenfalls bis zum 05.09.2013 unterbreitet die Fa. Enertrag in Abstimmung mit den Stadtwerken dem Ortsteil Dauer ein Angebot für ein individuell auf die Bevölkerung von Dauer zugeschnittenes Produkt, orientierend an dem Produkt „UckerStrom/ regenerativ für Windfeldanrainer“

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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