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Beschlussvorlage 72/2013 (Version 2)
Beschluss über die Durchführung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau

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Drucksache 72/2013 (Version 2) (20.6 KB)

Anlage 1 zur DS 72-2013 (Version 2) (1.1 MB)

Anlage 2 zur DS 72-2013 (Version 2) (872.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Es erfolgt die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sondergebietes (SOWind), wie im Übersichtslageplan Anlage 1, dargestellt.
2. Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtslageplan FNP-Geltungsbereich mit Stand Regionalplanung 2004/2011
Anlage 2 – Übersichtslageplan/ Abgrenzung SOWind

Begründung

Die Stadt Prenzlau möchte durch die geordnete Verdichtung des Windfeldes in der Gemarkung Dauer weitere Flächen für die Windenergienutzung bereitstellen. Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer bereitet die Grundlage für die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, die die Planungen weiter präzisiert.

Bereits der ursprüngliche Teil-Flächennutzungsplan Dauer (wirksam seit 15.08.1999) beinhaltete die Ausweisung eines Sondergebiets für Windnutzung. Die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Dauer (wirksam seit 08.10.2008) erweiterte das Sondergebiet Windnutzung und bildete damit die Grundlage für die Ausweisung von insgesamt acht Baufeldern des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II „Windfeld Dauer“, die inzwischen mit Windkraftanlagen bebaut sind.

Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung weiterer Windkraftanlagen muss der Teil-Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, angepasst werden, da außerhalb des Sondergebiets Windnutzung (SOWind) die Errichtung von WKA in der Gemarkung Dauer unzulässig ist. Die Abgrenzung des Sondergebietes wurde aus der Kulisse des Regionalplanentwurfs vom 11.03.2011 entwickelt und durch die tatsächlichen 1000 m-Abstände zur Wohnbebauung modifiziert. Die Sondergebietserweiterung Windnutzung (SOWind) ist aus den beigefügten Übersichtslageplänen ersichtlich. Die flurstücksgenaue Abgrenzung wird im Verfahren entwickelt. Zur besseren Verdeutlichung der Lage der Standorte innerhalb des Gebietes wird auf DS 73/2013 verwiesen.

Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes soll an die Regionale Planungsgemeinschaft gemeldet und die Erweiterung gemäß § 9 Abs. 2 ROG in den Regionalplan integriert werden.

In Abhängigkeit der Zustimmung der Regionalen Planungsstelle bzw. weiteren Entwicklung innerhalb des Änderungsverfahrens des Regionalplans Uckermark-Barnim wird der Geltungsbereich für die Erweiterung des Sondergebietes (SOWind) im weiteren Verfahren ausgestaltet bzw. angepasst.

Festsetzungen aus dem wirksamen Teil-Flächennutzungsplan, die nicht die Belange der Windenergie betreffen, bleiben unverändert und hiervon unberührt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes.

Votum des Ortsbeirates Dauer

Der OB Dauer hat dem Antrag von Enertrag auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes OT Dauer sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W II „Windfeld Dauer“ am 23.07.2013 unter folgenden zwei Prämissen zugestimmt:

1. Bis zur Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 muss eine schriftliche Zustimmung der Gemeinde Schenkenberg vorliegen, in der diese der Entwicklung von drei Baufenstern im Abstand zwischen 800 und 1000 m zur Ortslage Schenkenberg zustimmt. Liegt diese positive Stellungnahme nicht vor, werden die in Anlage 1 zur DS 73/2013 gekennzeichneten Baufelder (Baufenster neu mit Höhenbegrenzung 150 m Anlagenhöhe) in der anstehenden Änderung der Bauleitpläne nicht berücksichtigt und entwickelt.

Anmerkung der Verwaltung: Im Ergebnis der Gespräche mit Vertretern der Gemeinde Schenkenberg wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass die Gemeindevertretung Schenkenberg der Entwicklung von Windenergieanlagen im Abstand unter 1000 m zur Ortslage Schenkenberg nicht zustimmen wird, so dass die Anzahl der geplanten Anlagen im südlichen Bereich von 4 auf 2 Anlagen reduziert wird und diese 1000 m zur Ortslage Schenkenberg entfernt sind. Eine Stellungnahme der Gemeindevertretung Schenkenberg ist somit entbehrlich.

2. Ebenfalls bis zum 05.09.2013 unterbreitet die Fa. Enertrag in Abstimmung mit den Stadtwerken dem Ortsteil Dauer ein Angebot für ein individuell auf die Bevölkerung von Dauer zugeschnittenes Produkt, orientierend an dem Produkt „UckerStrom/ regenerativ für Windfeldanrainer“.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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