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Beschlussvorlage 73/2013
Beschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer

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Drucksache 73/2013 (22.0 KB)

Anlage 1 zur DS 73-2013 (1.1 MB)

Anlage 2 zur DS 73-2013 (270.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, OT Dauer wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Entwicklung weiterer Baufelder für die Errichtung von insgesamt bis zu 6 Windkraftanlagen. Mögliche Geltungsbereichsänderungen werden im weiteren Verfahren ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.

Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtslageplan B-Plan-Geltungsbereich
Anlage 2 – Übersichtsplan Baufenster

Begründung

Die Stadt Prenzlau möchte in ihrem Hoheitsgebiet zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen beitragen und durch die geordnete Verdichtung des Windfeldes in der Gemarkung Dauer weitere Flächen für Windenergienutzung bereitstellen.

Die damit verbundene Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bauleitplans ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 1) ersichtlich. Die voraussichtliche Verteilung der Baufenster ist in der Anlage 2 dargestellt.

Der Ursprungsbebauungsplan ist seit dem 08.10.2008 rechtswirksam (Satzungsbeschluss SVV vom 24.04.2008) und wird im Parallelverfahren zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes Dauer (DS 72/2013) bearbeitet.

Die Planung der 4 Sondergebiete im südlichen Teil des Geltungsbereichs steht in Übereinstimmung mit dem im rechtskräftigen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplans Uckermark-Barnim 2004 ausgewiesen Windeignungsgebiet Schenkenberg.

Die Abgrenzung der 2 Sondergebiete im nördlichen Teil des Geltungsbereichs entspricht der Kulisse des Regionalplanentwurfs vom 11.03.2011. Sie sollen an die Regionale Planungsgemeinschaft gemeldet und ihre Abgrenzung gemäß § 9 Abs. 2 ROG in den Regionalplan integriert werden.
Zur Verdeutlichung der Lage der Windeignungsgebiete 2004/ Entwurf 2011 wird auf Anlage 1 der DS 72/2013 verwiesen.

Für die 3 Baufenster, die den 1.000 m - Abstand zur Wohnbebauung Schenkenberg unterschreiten, soll die Gesamt-Anlagenhöhe auf 150 m begrenzt werden. Für die übrigen Baufenster wird keine Höhenbegrenzung festgesetzt (siehe Anlage 2).

In Abhängigkeit der Zustimmung der Regionalen Planungsstelle bzw. weiteren Entwicklung innerhalb des Änderungsverfahrens des Regionalplans Uckermark-Barnim sowie der Stellungnahme der von der Planung betroffenen Nachbargemeinde Schenkenberg wird der Geltungsbereich der 1. Änderung des VBP i. V. m. der Änderung des Teil-FNP Dauer im weiteren Verfahren ausgestaltet bzw. angepasst.
Soweit die Zustimmung der Gemeinde Schenkenberg zu den südlich unterhalb des 1000 m- Abstandes befindlichen WKA-Standorten zur Gemeinde Schenkenberg versagt wird, soll das Verfahren jedoch modifiziert für die verbleibende Erweiterung und Ausweisung für 3 neue WKAStandorte weitergeführt werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

Festsetzungen aus dem wirksamen Teil-Flächennutzungsplan, die nicht die Belange der Windenergie betreffen, bleiben unverändert und hiervon unberührt.

Votum des Ortsbeirates Dauer

Der Ortsbeirat Dauer hat dem Antrag von Enertrag auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes OT Dauer sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W II „Windfeld Dauer“ am 23.07.2013 unter folgenden zwei Prämissen zugestimmt:

1. Bis zur Stadtverordnetenversammlungam 05.09.2013 muss eine schriftliche Zustimmung der Gemeinde Schenkenberg vorliegen, in der diese der Entwicklung von drei Baufenstern im Abstand zwischen 800 und 1000 m zur Ortslage Schenkenberg zustimmt. Liegt diese positive Stellungnahme nicht vor, werden die in Anlage 2 zur DS 73/2013 gekennzeichneten Baufelder (Baufenster neu mit Höhenbegrenzung 150 m Anlagenhöhe) in der anstehenden Änderung der Bauleitpläne nicht berücksichtigt und entwickelt.

2. Ebenfalls bis zum 05.09.2013 unterbreitet die Fa. Enertrag in Abstimmung mit den Stadtwerken dem Ortsteil Dauer ein Angebot für ein individuell auf die Bevölkerung von Dauer zugeschnittenes Produkt, orientierend an dem Produkt „UckerStrom/ regenerativ für Windfeldanrainer“

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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