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Beschlussvorlage 72/2013
Beschluss über die Durchführung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 72/2013 (21.8 KB)

Anlage 1 zur DS 72-2013 (1.5 MB)

Anlage 2 zur DS 72-2013 (798.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 

1. Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes(FNP) der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer wird durchgeführt. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sondergebietes (SOWind), wie im Übersichtslageplan Anlage 2, dargestellt. Mögliche Geltungsbereichsänderungen werden im weiteren Verfahren ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtsplan Stand Regionalplanung 2004/2011
Anlage 2 – Übersichtslageplan FNP-Geltungsbereich

Begründung

Die Stadt Prenzlau möchte durch die geordnete Verdichtung des Windfeldes in der Gemarkung Dauer weitere Flächen für die Windenergienutzung bereitstellen. Parallel zur Änderung des Teil- Flächennutzungsplanes wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau durchgeführt.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans bereitet die Grundlage für die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, die die Planungen weiter präzisiert.

Bereits der ursprüngliche Teil-Flächennutzungsplan (wirksam seit 15.08.1999) beinhaltete die Ausweisung eines Sondergebiets für Windnutzung. Die 1. Änderung des Teil- Flächennutzungsplans (wirksam seit 08.10.2008) erweiterte das Sondergebiet Windnutzung und bildete damit die Grundlage für die Ausweisung von insgesamt acht Baufeldern des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II „Windfeld Dauer“, die inzwischen mit Windkraftanlagen bebaut sind.

Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung weiterer Windkraftanlagen muss der Teil-Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, angepasst werden, da außerhalb der dargestellten Sondergebiete die Errichtung von WKA in der Gemarkung Dauer unzulässig ist.

Die Abgrenzung der Sondergebietserweiterung Windnutzung ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 1) ersichtlich. Die genaue Lage und Abgrenzung des Sondergebietes wird im Verfahren entwickelt.

Die Planung des Sondergebietes im südlichen Teil des Geltungsbereichs steht in Übereinstimmung mit dem im rechtskräftigen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ des Regionalplans Uckermark-Barnim 2004 ausgewiesen Windeignungsgebiet Schenkenberg.

Die Abgrenzung des Sondergebietes im nördlichen Teil des Geltungsbereichs entspricht der Kulisse des Regionalplanentwurfs vom 11.03.2011. Die Änderung des Teilflächennutzungsplanes soll an die Regionale Planungsgemeinschaft gemeldet und die Erweiterung gemäß § 9 Abs. 2 ROG in den Regionalplan integriert werden.
Zur besseren Verdeutlichung der Lage der Standorte innerhalb des Gebietes wird auf DS 73/2013 verwiesen.

In Abhängigkeit der Zustimmung der Regionalen Planungsstelle bzw. weiteren Entwicklung innerhalb des Änderungsverfahrens des Regionalplans Uckermark-Barnim sowie der Stellungnahme der von der Planung betroffenen Nachbargemeinde Schenkenberg wird der Geltungsbereich für die Erweiterung des Sondergebietes (SOWind) im weiteren Verfahren ausgestaltet bzw. angepasst.
Soweit die Zustimmung der Gemeinde Schenkenberg zu den südlich unterhalb des 1000 m- Abstandes befindlichen WKA-Standorten zur Gemeinde Schenkenberg versagt wird, soll das Verfahren jedoch modifiziert für die verbleibende Erweiterung und Ausweisung für 3 neue WKAStandorte weitergeführt werden.

Festsetzungen aus dem wirksamen Teil-Flächennutzungsplan, die nicht die Belange der Windenergie betreffen, bleiben unverändert und hiervon unberührt.

Gemäß §2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes.

Votum des Ortsbeirates Dauer

der OB Dauer hat dem Antrag von Enertrag auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes OT Dauer sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W II „Windfeld Dauer“ am 23.07.2013 unter folgenden zwei Prämissen zugestimmt:

1. Bis zur Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 muss eine schriftliche Zustimmung der Gemeinde Schenkenberg vorliegen, in der diese der Entwicklung von drei Baufenstern im Abstand zwischen 800 und 1000 m zur Ortslage Schenkenberg zustimmt. Liegt diese positive Stellungnahme nicht vor, werden die in Anlage 1 zur DS 73/2013 gekennzeichneten Baufelder (Baufenster neu mit Höhenbegrenzung 150 m Anlagenhöhe) in der anstehenden Änderung der Bauleitpläne nicht berücksichtigt und entwickelt.

2. Ebenfalls bis zum 05.09.2013 unterbreitet die Fa. Enertrag in Abstimmung mit den Stadtwerken dem Ortsteil Dauer ein Angebot für ein individuell auf die Bevölkerung von Dauer zugeschnittenes Produkt, orientierend an dem Produkt „UckerStrom/ regenerativ für Windfeldanrainer“

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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