Anlage 1 zur DS 70-2013 (4.9 KB)
Anlage 2 zur DS 70-2013 (12.1 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen inTrägerschft der Stadt Prenzlau
Anlage 2
Synopse zur 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Auf Grund der Beanstandung der DS 116/2012 (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks einschließlich der zur Schulbezirkssatzung berechtigten Satzungsbefugnis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Göritz, Amt Brüssow) vom 21.02.2013 und der damit verbundenen DS 118/2012 (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau) ebenfalls vom 21.02.2013 durch die Kommunalaufsicht ist als Rechtsfolge der DS 69/2013 die Schulbezirkssatzung zu verändern.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales