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Mitteilungsvorlage 62/2013
Vergabe Stadtwappen

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Drucksache 62/2013 (15.0 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 25.09.2013.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.1996 (Vorlage Nr. 2/877/I/10) wurde die Entscheidungsbefugnis über die Vergabe des Stadtwappens der Stadt Prenzlau dem Bürgermeister übertragen.

Dieser informiert den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales über die getroffenen Entscheidungen.

Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 wurde folgendem Antragsteller die Verwendung des Stadtwappens genehmigt:

Antragsteller Nutzung
Cornelsen Schulverlage GmbH - Seite des Hauptstichwortverzeichnisses (passend zur ABC – Reihenfolge) des LolliPop Wörterbuchs
Prenzlauer Judo-Sportverein - Vereinshomepage unter der Rubrik Sponsoren und Förderer
Behinderten-Sportverband Brandenburg e. V. - Flyer und Plakaten für den 6. Brandenburger Rollstuhltanztag am 28.09.2013 in Prenzlau
DB Mobility Logistics AG Messen und Events - Herstellung entsprechender Wappenschilder zur Anbringung an jedem Zugende der Fahrgastwagen
 IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. - Plakate für die am 23.11.2013 stattfindende Benefizgala


Darüber hinaus wurde der Antrag der GLASWALD Informatik GmbH, die die Nutzung des Stadtwappens der Stadt Prenzlau im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Website der Firma SCHERPING IMMOBILIEN beantragte, negativ beschieden. Grund für die Ablehnung war, dass ein lokaler Bezug der Tätigkeit der SCHERPING IMMOBILIEN nicht ausschließlich gegeben ist. SCHERPING IMMOBILIEN ist überregional tätig und vermarktet ebenfalls in anderen Bundesländern (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) Mietobjekte bzw. Immobilien. Im Weiteren würde die Verwendung des Stadtwappens in der Öffentlichkeit assoziieren, dass SCHERPING IMMOBILIEN in einem engen Verhältnis zur Stadt Prenzlau stände und ggf. Dienstleistungen für diese erbringt. Dies wirkt wettbewerbsverzerrend und führt objektiv zu Wettbewerbsvorteilen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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