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Beschlussvorlage 52/2013
6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

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Drucksache 52/2013 (15.5 KB)

Anlage zur DS 52-2013 (5.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.

Anlagen:
6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

Begründung

Die Änderung der Hauptsatzung bezieht sich ausschließlich auf die Regelungen des § 8 (2), in dem die Bekanntmachung über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung festgeschrieben ist.
Mit Schreiben vom April 2013 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachungspraxis der Stadt Prenzlau das Bestimmtheitsgebot verletzt, da aus den Bekanntmachungen der Stadt Prenzlau nicht ersichtlich ist, welche Art von Tagesordnungspunkte beraten werden. Die Stadt Prenzlau wurde aufgefordert, ihre Bekanntmachungspraxis an die bestehende Rechtslage anzupassen.
Bei einem Beibehalten der amtlichen Bekanntmachung in der Prenzlauer Zeitung und der notwendigen Anpassung des Bekanntmachungsinhalts würden sich die Kosten von derzeit 5.600 € um ca. 1/3 auf ungefähr 8.000 € bis 9.000 € erhöhen.

Mit der letzten Änderung der Hauptsatzung wurde die Anzahl der amtlichen Bekanntmachungskästen von 5 auf 11 erhöht, so dass nunmehr in allen Ortsteilen amtliche Bekanntmachungskästen definiert und aufgestellt wurden. Unabhängig von der amtlichen Bekanntmachung in der Prenzlauer Zeitung werden bereits jetzt die Einladungen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ausschüssen in den Bekanntmachungskästen rechtzeitig ausgehängt.
Angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung wird deshalb die Änderung der Hauptsatzung dahingehend vorgeschlagen, dass als öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Stadtverordnentenversammlung, des Hauptausschusses und aller übrigen Ausschüsse der Aushang in den 11 amtlichen Bekanntmachungskästen (§ 3 Absatz 5 Hauptsatzung) festgelegt wird. Nach Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung ist durch die Aushänge in der Stadt und den Ortsteilen der allgemeinen Bekanntmachungspflicht Genüge getan. Auf die umfangreiche und kostenpflichtige Bekanntmachung in der Prenzlauer Zeitung könnte dann verzichtet werden.

Als Service für die Bürger soll zukünftig eine (nichtamtliche) Anzeige in der Zeitung geschaltet werden, in der auf die Termine und Orte der Beratungsfolge sowie die Aushänge der Tagesordnungen in den Bekanntmachungskästen und im Internet hingewiesen werden soll.

Durch diese Verfahrensweise könnten jährlich ca. 4.000,00 € im Haushalt der Stadt eingespart werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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