Anlage 1 zur DS 49-2013 (75.3 KB)
Anlage 2 zur DS 49-2013 (79.7 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2013.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
1. Schreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
2. Antwortschreiben der Stadt Prenzlau
Inhalt der Mitteilung:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund Brandenburg bat in einem Rundschreiben alle Gemeinden um Meinungsäußerung zu der Frage „Steuerung der Ansiedlung von Windkraftanlagen durch Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung“.
Der Regionalen Planungsgemeinschaft obliegt seit ihrer Gründung als Träger der Regionalplanung die Pflichtaufgabe, einen Regionalplan aufzustellen, fort- zuschreiben, zu ändern oder zu ergänzen.
So ist es auch ihre Aufgabe den Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben, mit dem Ziel, Eignungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen und damit an anderen Stellen deren Errichtung auszuschließen (Ausschlusswirkung gem. § 35 Abs.2 BauGB).
In einigen Bundesländern Deutschlands wurde die Ausschlusswirkung durch den Regionalplan inzwischen schon aufgehoben und auf die Ebene der kommunalen Planung (Flächennutzungsplanung) verschoben.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft des Landkreises Oder-Spree möchte diese Regelung auch für das Land Brandenburg erreichen.
Sachgebiet Stadtplanung