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Mitteilungsvorlage 49/2013
Steuerung der Ansiedlung von Windkraftanlagen durch Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung

Downloads

Drucksache 49/2013 (14.3 KB)

Anlage 1 zur DS 49-2013 (75.3 KB)

Anlage 2 zur DS 49-2013 (79.7 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2013.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
1. Schreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
2. Antwortschreiben der Stadt Prenzlau

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund Brandenburg bat in einem Rundschreiben alle Gemeinden um Meinungsäußerung zu der Frage „Steuerung der Ansiedlung von Windkraftanlagen durch Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung“.

Der Regionalen Planungsgemeinschaft obliegt seit ihrer Gründung als Träger der Regionalplanung die Pflichtaufgabe, einen Regionalplan aufzustellen, fort- zuschreiben, zu ändern oder zu ergänzen.
So ist es auch ihre Aufgabe den Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben, mit dem Ziel, Eignungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen und damit an anderen Stellen deren Errichtung auszuschließen (Ausschlusswirkung gem. § 35 Abs.2 BauGB).
In einigen Bundesländern Deutschlands wurde die Ausschlusswirkung durch den Regionalplan inzwischen schon aufgehoben und auf die Ebene der kommunalen Planung (Flächennutzungsplanung) verschoben.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft des Landkreises Oder-Spree möchte diese Regelung auch für das Land Brandenburg erreichen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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