Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2013.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Inhalt der Mitteilung:
Durch die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die doppelte Buchführung ergeben sich erstmals mit dem Haushalt 2011 umfassende Änderungen, auch organisatorischer Art.
Laut § 82 BbgKVerf „Jahresabschluss, Entlastung“ Absatz 3 Satz 2 leitet der Hauptverwaltungsbeamte „den von ihm festgestellten Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Gemeindevertretung rechtzeitig zur Beschlussfassung“ zu. Eine Voraussetzung ist die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses. Auch im § 103 (2) letzter Satz BbgKVerf ist festgelegt, dass der Hauptverwaltungsbeamte Prüfberichte der Gemeindevertretung bekannt gibt. Deshalb wird Ihnen der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 als Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Die gegenüber der Kameralistik geänderten Prüfinhalte wirken sich auch inhaltlich auf den Prüfbericht aus. So gibt der § 104 Absatz 2 BbgKVerf Prüfschwerpunkte vor und verlangt im Absatz 4 einen „zusammengefassten Schlussbericht“, der Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage ist.
Die Jahresabschlussprüfung erfolgte teilweise durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit Schwerpunkt Bilanzposten. Prüfinhalt und Prüfergebnis sind in dem vorliegenden Schlussbericht eingearbeitet.
Das zusammengefasste Prüfergebnis von PwC und dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau ist im Teil V des Schlussberichtes enthalten. Unsere Prüfungshandlungen haben zu keinen Einwendungen bzw. Einschränkungen geführt.
Weiterhin ergab unsere Prüfung keine Sachverhalte, die einer vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für den Jahresabschluss 2011 entgegenstehen.
Rechnugsprüfungsamt