Anlage 1 zur DS 39-2013 (13.9 KB)
Anlage 2 zur DS 39-2013 (2.4 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 (Anlage 1).
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 2).
3. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
Anlagen:
1 - Übersicht über die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011
2 - Jahresabschlusss für das Haushaltsjahr 2011 mit seinen Anlagen
Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) der BbgKVerf einen Jahresabschluss für jedes Haushaltsjahr nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss 2011 besteht, einschließlich der Änderungen der Eröffnungsbilanz, aus nachfolgenden Teilen:
Punkt der Anlage dieses Beschlusses |
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· der Ergebnisrechnung 2011 |
I |
· der Finanzrechnung 2011 |
II |
· den Teilrechnungen 2011 |
III |
· der Bilanz 2011 (Stichtag 31.12.2011) |
IV |
· dem Rechenschaftsbericht 2011 |
V |
Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 sind als Anlagen beigefügt:
Punkt der Anlage dieses Beschlusses |
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· der Anhang |
VI-1 |
· die Anlagenübersicht |
VI-2 |
· die Forderungsübersicht |
VI-3 |
· die Verbindlichkeitsübersicht |
VI-4 |
· der Beteiligungsbericht |
VI-5 |
Der Erste Beigeordnete (Kämmerer) hat den Entwurf der Jahresrechnung 2011 mit seinen Anlagen gemäß § 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers AG wurde die Jahresrechnung dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt (siehe Seite 196 des Rechenschaftsberichtes). Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordnetenversammlung zu.
Die Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnung soll spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres erfolgen. Dieser Termin konnte aufgrund der Neueinführung des doppischen Buchführungssystems und dem damit erhöhten Arbeitsaufkommen nicht eingehalten werden.
Die Änderungen der Eröffnungsbilanz sind mit entsprechender Begründung in der Anlage 1 dargestellt.
Die Ergebnisrechnung 2011 weist zum 31.12.2011 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 2.134,9 T€ aus.
Die Finanzrechnung 2011 weist zum 31.12.2011 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 10.943,6 T€ aus.
Die ergebnisrelevanten Aussagen wurden im Rechenschaftsbericht (Punkt V) und im Anhang (Punkt VI-1) dargestellt.
Die Teile der Jahresrechnung 2011 und die Anlagen sind entsprechend der Abfrage vom Hauptamt in gedruckter Form oder als CD den Stadtverordneten übergeben worden und Bestandteil dieser Drucksache.
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Anlagen in gedruckter Form.
Kämmerei