direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Antrag 34/2013
Bildung eines Beirates für Kinder, Jugendliche und Familien

Downloads

Drucksache 34/2013 (8.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. der Bürgermeister wird mit der Bildung eines Beirates für Kinder, Jugendliche und Familien bis zum Ende des 3. Quartals 2013 beauftragt.
2. zur Vertretung seiner Interessen, werden dem Beirat jährlich 690,00 Euro im Haushalt der Stadt Prenzlau bereitgestellt.
3. die Hauptsatzung der Stadt Prenzlau über die Bildung eines Beirates für Kinder, Jugendliche und Familien wie folgt zu ändern.

§... Beirat für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Prenzlau (vergl. § 19 BbgKVerf)

(1) Die Stadt Prenzlau richtet zur besonderen Vertretung der Gruppe der Kinder, Jugendlichen und Familien einen Beirat ein. Der Beirat führt den Namen „Beirat für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Prenzlau“.

(2) Dem Beirat gehören bis zu zehn Mitglieder an. Mitglied des Beirates für Kinder, Jugendliche und Familien können Einwohner der Stadt Prenzlau, Schüler, die eine hiesige Schule besuchen, ab einem Alter von 14 Jahren sein. Sie sind ehrenamtlich tätig. Mitglied im Beirat darf nicht sein, wer bereits Stadtverordneter oder Mitglied in einem anderen Beirat nach dieser Hauptsatzung ist. Die Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Liegen mehr Bewerbungen um die Mitgliedschaft vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, ist im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales eine Vorschlagsliste für die Stadtverordnetenversammlung aufzustellen. Dabei sollen die Vorschläge von Organisationen besonders berücksichtigt werden, zu deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Kindern, Jugendlichen und Familien gehören. Die Vorschlagsliste wird mittels einer Listenwahl aufgestellt, bei der die Bewerber auf die Vorschlagsliste gesetzt werden, auf die die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen. Besteht nach der Stichwahl wiederum Stimmengleichheit, entscheidet das Los.

(3) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Kinder, Jugendlichen und Familien in der Stadt Prenzlau haben, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. Dem Beirat soll eine schriftliche Stellungnahme ermöglicht werden. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beirat rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

(4) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von zwei Jahren und für den Fall der Verhinderung einen Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Gemeinde.

(5) Der Beirat wird durch den Vorsitzenden einberufen. Der Bürgermeister kann die Einberufung des Beirates verlangen. Die Bekanntmachung der Einladung des Beirates erfolgt als sonstige Bekanntmachung nach § 3 Absatz 5 der Hauptsatzung. Der Bürgermeister, von diesem beauftragte Personen und die Stadtverordneten haben im Beirat ein aktives Teilnahmerecht. Über die Ergebnisse der Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Auf die Verfahren im Beirat finden im Übrigen die Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für den Ortsbeirat entsprechende Anwendung, sowie nicht der Beirat eine Regelung durch Geschäftsordnung trifft.

Begründung

Für die Lebensqualität einer Stadt ist die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit ein wichtiges Kriterium. Auf dem Weg dorthin sind Kinder, Jugendliche und Familien in größtmöglichem Rahmen zu beteiligen. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung ihrer Umgebung und zu eigenverantwortlichem Handeln erhalten und an sie betreffenden Planungen und Entscheidungen der Stadt beteiligt werden. In diesem Sinne ist der Beirat eine politische Institution von Kindern, Jugendlichen und Familien für eine jugendfreundliche Stadt Prenzlau.

Die Deckung erfolgt durch die Herabsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten von derzeit 101,70 Euro auf 100,00 Euro (571,20 Euro), die Senkung der Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden von 126,00 Euro auf monatlich 125,00 Euro (72,00 Euro) und die Senkung der Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden der Stadtverordentenversammlung von 504,00 Euro auf monatlich 500,00 Euro (48,00 Euro). (Gesamte Einsparungen 691,20)

verantwortliches Amt / Antragsteller

CDU-Fraktion

zurück Seitenanfang Seite drucken