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Beschlussvorlage 27/2013
Bestellung der Stellvertretung des Stadtwehrführers sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten auf Zeit

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Drucksache 27/2013 (15.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung der Kameraden Dirk Metzer und Sven Ludwig zu stellvertretenden Stadtwehrführern sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

Begründung

Nach § 28 Absatz 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 hat der Träger des örtlichen Brandschutzes die Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen des Kreisbrandmeisters zu bestellen.

Die bisherigen Amtsinhaber, Herr Sven Ludwig und Herr Dirk Metzer, wurden mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde am 17.07.2007 als Ehrenbeamte auf Zeit zu stellvertretenden Stadtwehrführern ernannt. Die Amtszeit dieser Ehrenbeamten beträgt gemäß § 28 Absatz 4 Satz des Bbg BKG 6 Jahre. Somit endet diese Ernennungsperiode am 16.07.2013.

Aufgrund dessen wurde am 05.03.2013 für die erneute Ernennung der stellvertretenden Stadtwehrführer die erforderliche Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr im Beisein des Kreisbrandmeisters des Landkreises Uckermark sowie des 2. Beigeordneten der Stadt Prenzlau durchgeführt. Im Ergebnis dieser Anhörung konnte festgestellt werden, dass sich für die Bestellung der Kameraden Dirk Metzer und Sven Ludwig ausgesprochen wurde. Diese waren die einzigen Bewerber für diese Position. Das hierfür erforderliche Benehmen des Kreisbrandmeisters wurde ebenfalls am 05.03.2013 eingeholt.

Die Kameraden Dirk Metzer und Sven Ludwig besitzen die persönliche sowie fachliche Eignung für das Amt eines stellvertretenden Stadtwehrführers nach § 28 Absatz 4 Satz 1 des BbgBKG i.V.m. der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren.

Somit sind die Kameraden Dirk Metzer und Sven Ludwig gemäß § 28 Absatz 4 Satz 2 des BbgBKG zu Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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