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Beschlussvorlage 21/2013
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Windfeld Basedow II – Weinberg“

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Drucksache 21/2013 (21.5 KB)

Anlage 1 zur DS 21-2013 (43.0 KB)

Anlage 2 zur DS 21-2013 (1.4 MB)

Anlage 3 zur DS 21-2013 (143.0 KB)

Anlage 4 zur DS 21-2013 (94.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die 1. im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden mit den in Anlage 1 dargestellten Ergebnissen geprüft und gebilligt.
2. Dem Entwurf der Aufhebungssatzung zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Windfeld Basedow II - Weinberg“ (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie die Umweltprüfung (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Aufhebungssatzung zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Windfeld Basedow II – Weinberg“ mit Stand vom 26.02.2013 mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsbericht zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Entwurf Aufhebungssatzung Stand 26.02.2013
Anlage 3 - Begründung
Anlage 4 - Umweltbericht

Begründung

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben innerhalb der Frist vom 01.11.2012 bis 30.11.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme unter Angabe des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung aufgefordert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 26.11.2012 bis 14.12.2012.

Im Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung ist festzustellen, dass es keine Einwendungen und wesentlichen Anregungen gab, die das Verfahren in Frage stellen bzw. hemmen. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen bezogen sich überwiegend auf konkrete Baumaßnahmen, die infolge der Aufhebung des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Beachtung finden müssen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Vorgenanntes Verfahren gilt gleichermaßen für die Aufhebung eines Bauleitplanes.

Alle Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereiches der Aufhebungssatzung werden zusätzlich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Auf den erneuten Anhang des noch rechtwirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Windfeld Basedow II – Weinberg“ wurde verzichtet. Hier wird auf die Anlage 2 der DS 77/2012 verwiesen.

Vorhergehende Beschlüsse/ Drucksachen

DS Titel Beschluss der SVV
 58/2012  Beschluss über die Ablehnung des Antrages auf Änderung des rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungs-planes/ Vorhaben- und Erschließungsplanes 2. Änderung „Windfeld Basedow II - Weinberg“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Klinkow und Gemeindeteil Basedow 06.09.2012
77/2012 Beschluss über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windfeld Basedow II – Weinberg“

 25.10.2012

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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