direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 25/2013
Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung)

Downloads

Drucksache 25/2013 (16.0 KB)

Anlage 1 zur DS 25-2013 (12.4 KB)

Anlage 2 zur DS 25-2013 (20.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung)“ gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1- Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung)
Anlage 2 - Synopse

Begründung

Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) sind die Regelungen hinsichtlich der Aufwandsentschädigung in einer Satzung festzulegen (§ 27 Absatz 4). Der § 34 des BbgBKG legt darüber hinaus fest, dass für Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefährdung besteht oder bei denen durch ein anderes Schadensereignis eine große Anzahl von Menschen gefährdet würde, der Veranstalter auf seine Kosten eine Brandsicherheitswache einzurichten hat.

Der Träger des Brandschutzes, hier die Stadt Prenzlau, ist verpflichtet, die Brandsicherheitswachen gegen Erhebung eines Kostenersatzes zu stellen, sofern der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht selbst nachkommt.

Es ist vorgesehen, den als Brandsicherheitswachen eingesetzten ehrenamtlichen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau für diesen Dienst eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. In den zurückliegenden Jahren wurde dieser Dienst gar nicht in Anspruch genommen, sodass dieser Tatbestand aus der bisherigen Satzung herausgenommen wurde. Zurzeit liegen aber vereinzelt Anträge für die Absicherung von Veranstaltungen mittels Brandsicherheitswachen (z.B. bei Einsatz von Pyrotechnik in der Uckerseehalle) vor. Da dieser Dienst mehrere Stunden umfassen kann und die eingesetzten Kameraden eine erhebliche Verantwortung im Rahmen der Absicherung der Veranstaltung tragen, ist es vorgesehen, hier eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu gewähren.

Die hierfür benötigten finanziellen Mittel werden durch den für diesen Dienst erhobenen Kostenersatz nach der Satzung über den Kostenersatz und Gebührenerhebung für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau, die auf dem Produktkonto 12600.4321000 verbucht werden, gedeckt. Die Auszahlung der Aufwandentschädigungssatzung erfolgt vom Produktkonto 12600.5421000.

Ferner wurden in der vorliegenden Fassung die Hinweise des Rechnungsprüfers, die im Bericht über die Prüfung von gewährten Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau - Jahre 2011-2012 festgehalten sind, berücksichtigt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

zurück Seitenanfang Seite drucken