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Beschlussvorlage 23/2013
Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung für Einsätze bzw. Leistungen Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau

Downloads

Drucksache 23/2013 (15.3 KB)

Anlage 1 zur DS 23-2013 (18.1 KB)

Anlage 2 zur DS 23-2013 (10.6 KB)

Anlage 3 zur DS 23-2013 (7.5 KB)

Anlage 4 zur DS 23-2013 (33.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
1. Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau
2. Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
3. Gegenüberstellung der Kostentarife nach der bisherigen Satzung, dem BAB sowie dem Vorschlag für die neue Satzung
4. Synopse

Begründung

Nach § 45 Absatz 1 – 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg werden die Gemeinden in die Lage versetzt, die im Rahmen von Feuerwehreinsätzen aufgewendeten Kosten in Form eines Kostenersatzes erstattet zu bekommen.
In diesem Zusammenhang erfolgt in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Prüfung der aufgewendeten Kosten unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Abschreibungen. Durch die Kämmerei wurde wiederholt ein Betriebsabrechnungsbogen (BAB) (Anlage 2) erstellt, um die in der bisherigen Satzung festgelegten Kostentarife zu überprüfen.
Aufgrund von Neuanschaffungen im Fuhrpark, technischen Änderungen an den Fahrzeugen und unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Abschreibungen sowie laufenden Kosten ist eine Anpassung der bisherigen Kostentarife notwendig. Ferner wurde die aktuelle Rechtsprechung in der vorgelegten Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau berücksichtigt. Insbesondere die Urteile des Verwaltungsgerichtes Potsdam VG 3 K 1330/10 und VG 6 K 1838/10 geben auf, die Kalkulation des Kostenersatzes nach Einsatzstunden vorzunehmen bzw. die Einsätze minutengenau abzurechnen.

Aus diesem Grund wird eine angepasste Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die vorgeschlagenen Gebührensätze sind in Anlage 3 im Vergleich zu den derzeitig geltenden Gebührensätzen dargestellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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