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Beschlussvorlage 22/2013
Wahl der Schiedspersonen für die Wahlperiode 2013 - 2018

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Drucksache 22/2013 (15.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Wahlperiode 2013 bis 2018 Herrn Peter Hinz zur Schiedsperson und Frau Ramona Krägenow zur stellvertretenden Schiedsperson.

Begründung

Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) richtet jede Gemeinde Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Des Weiteren müssen diese nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die Wahlperiode für die bisherigen Schiedspersonen Herr Peter Hinz und Frau Ramona Krägenow endet im August 2013.
Beide haben für die nächste Wahlperiode (2013 – 2018) ihre Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson abgegeben. Durch ihre bisherige Tätigkeit sind beide im Schiedsbereich der Stadt Prenzlau bekannt. Ferner besitzen sie für diese Aufgabe ein gut fundiertes Fachwissen, das sie sich in den regelmäßig angebotenen Fortbildungslehrgängen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in der letzten Wahlperiode angeeignet haben. Somit erfüllen beide Personen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes.
Die gewählten Schiedspersonen müssen im Anschluss noch durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt und berufen werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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