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Beschlussvorlage 20/2013
Festbetragsfinanzierung gemäß Förderrichtlinie Prenzlauer Profil

Downloads

Drucksache 20/2013 (14.4 KB)

Anlage 1 zur DS 20-2012 (73.2 KB)

Anlage 2 zur DS 20-2012 (128.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Festbetragsfinanzierung des Prenzlauer Profils dem Arbeiter-Samariter-Bund, KV Uckermark e. V., einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für das Projekt Kleiderkammer/Möbelbörse zu gewähren. Der Zuschuss ist bis zum 31.12.2015 befristet. Der Bürgermeister hat dazu eine schriftliche Vereinbarung zu erarbeiten, die den Mittelfluss, die Berichterstattung und Kontrolle des Mitteleinsatzes beinhaltet.

Anlagen:
Anlage 1 - Anschreiben des ASB Prenzlau
Anlage 2 - Konzept der Kleiderkammer/Möbelbörse

Begründung

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Kreisverband Uckermark e. V. beantragte am 02.11.2012 bei der Stadt Prenzlau einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für das Projekt Kleiderkammer/Möbelbörse (siehe Anlage 1).
Zu diesem Zeitpunkt standen keine Mittel im Haushalt für dieses Projekt zur Verfügung.

Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Prenzlauer Profils zum 01.01.2013 besteht nunmehr die Möglichkeit, unter Punkt 10 Festbetragsfinanzierung Mittel für langfristige Projekte mit herausragender, nachhaltiger Bedeutung mit insgesamt 70.000,00 € zu bezuschussen. 66.400,00 € sind bereits durch derartige Projekte gebunden. 3.600,00 € stehen in den folgenden Jahren noch zur Verfügung. Darüber entscheidet gemäß Prenzlauer Profil ausschließlich die Stadtverordnetenversammlung.

Am 24.01.2013 wurde der Antrag durch den ASB erneuert und ein Projekt- und Finanzierungskonzept eingereicht (siehe Anlage 2).

Sollte die Stadtverordnetenversammlung dem Antrag folgen, den die Verwaltung unterstützt, wäre eine Befristung bis Ende 2015 sinnvoll, um angesichts der jeweiligen Haushaltssituation erneut darüber zu entscheiden oder anderen möglichen Projekten den Vorzug zu geben.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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