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Antrag 12/2013
Regelmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers bei Pflichtprüfungen der städtischen Unternehmen

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Drucksache 12-2013 (4.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Jedes städtische Unternehmen wechselt spätestens nach 5 handelsrechtlichen Pflichtprüfungen den Abschlussprüfer.

Begründung

Der regelmäßige Wechsel des Abschlussprüfers ist notwendig um die Zuverlässigkeit der Prüfungsaussage zu gewährleisten.
Ein Zeitraum von 5 Jahren ist als angemessen anzusehen. Einerseits kann sich der Prüfer durch die Wiederholung seiner Prüfungshandlungen angemessen in die Besonderheiten des Unternehmens einarbeiten. Anderseits ist das Risiko der Betriebsblindheit erst nach 5 Jahren erhöht.
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit geht erfahrungsgemäß die prüfungsnotwendige Distanz zwischen Prüfer und Auftraggeber verloren.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion Wir Prenzlauer

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