Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Jedes städtische Unternehmen wechselt spätestens nach 5 handelsrechtlichen Pflichtprüfungen den Abschlussprüfer.
Der regelmäßige Wechsel des Abschlussprüfers ist notwendig um die Zuverlässigkeit der Prüfungsaussage zu gewährleisten.
Ein Zeitraum von 5 Jahren ist als angemessen anzusehen. Einerseits kann sich der Prüfer durch die Wiederholung seiner Prüfungshandlungen angemessen in die Besonderheiten des Unternehmens einarbeiten. Anderseits ist das Risiko der Betriebsblindheit erst nach 5 Jahren erhöht.
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit geht erfahrungsgemäß die prüfungsnotwendige Distanz zwischen Prüfer und Auftraggeber verloren.
Fraktion Wir Prenzlauer