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Beschlussvorlage 10/2013
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Cottbus zur Führung des ePR und des Fachverfahrens Autista im KRZ Cottbus für die Stadt Prenzlau (Sammelvereinbarung)

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Drucksache 10/2013 (18.5 KB)

Anlage zur DS 10-2013 (1.4 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Cottbus zur Führung des elektronischen Personenstandsregisters (ePR) und des Fachverfahrens Autista im Kommunalen Rechenzentrum (KRZ) Cottbus für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage beizutreten.

Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Begründung

Entsprechend des Personenstandsgesetzes des Bundes vom 19. Februar 2007 sind die betreffenden Kommunen zur Führung eines elektronischen Personenstandsregisters (ePR) bis spätestens zum 01.01.2014 verpflichtet.

Die Kommunen haben die Wahl zwischen dezentraler und zentraler Wahrnehmung der Aufgabe. Auf Grund der hohen technischen Anforderungen wird von relevanten Beteiligten (MdI, Städte- u. Gemeindebund, ZIT-BB, TUIV-AG, Softwareentwickler) eine zentralisierte Rechenzentrumslösung favorisiert, da diese eine entsprechende technische Infrastruktur und das erforderliche Sicherheitsniveau aufweist.

Das Land Brandenburg beabsichtigte ursprünglich, eine landeseigene zentrale Lösung in Zusammenarbeit mit dem ZIT-BB aufzubauen. Zwischenzeitlich hat sich das Land aber von diesem Vorhaben zurückgezogen, da das Kommunale Rechenzentrum Cottbus (KRZ) den Aufbau eines solchen Registers für die Stadt Cottbus bereits funktionsfähig umgesetzt hat.

In Abstimmung mit dem Land Brandenburg könnten sich alle betreffenden Brandenburger Kommunen diesem Rechenzentrumsbetrieb anschließen und Cottbus würde die Funktion eines landesweiten Zentralregisters nach Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage ausüben können.

Die Nutzung des in Cottbus betriebenen Registers durch weitere Kommunen ist durch Abschluss einer in Abstimmung mit dem Land entworfenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Cottbus gemäß § 23 GKG oder durch privatrechtlichen Vertrag möglich, wobei die Kommunen für die Beschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen inkl. der Wartungsverträge selbst verantwortlich sind. Dies betrifft die Bearbeitungssoftware Autista, das elektronische Personenstandsregister (ePR) und die Signaturerhaltungssoftware (SecPKI).

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Beschluss zur DS:78/2012 vom 25.10.2012 bereits den Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen. Nunmehr ist jedoch das Ministerium des Innern Brandenburg (MI) über die Landkreise an die Standesamtsbehörden herangetreten und hat darum gebeten, pro Landkreis eine Sammelvereinbarung mit den entsprechenden Kommunen und der Stadt Cottbus zu erarbeiten und zu beschließen. Hintergrund ist hier, dass das MI jeden einzelnen öffentlich-rechtlichen Vertrag prüfen, genehmigen und anschließend im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekannt machen muss. Die Form der Sammelvereinbarung würde den Aufwand erheblich reduzieren.

Auf Initiative des Landkreises haben sich neben der Stadt Prenzlau die in der Vereinbarung aufgeführten Kommunen bereit erklärt, eine derartige Sammelvereinbarung beizutreten und gemeinsam abzuschließen.

Der Beschluss zur DS: 78/2012 wird der Stadtverordnetenversammlung jedoch erst dann zur Aufhebung vorgelegt, wenn die jetzt zu beschließende Sammelvereinbarung abgeschlossen und rechtskräftig ist.

Gemäß §30 der KomHKV dürfen Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 € ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer Freihändigen Vergabe vergeben werden, wobei ein Preisvergleich auf Basis entsprechender Angebote durchzuführen ist. Es wurde mehrere Angebote abgefordert, deren Vergleich gezeigt hat, dass das Angebot des KRZ Cottbus die wirtschaftlichste Variante darstellt.

Darüber hinaus wird als weiteres entscheidendes Kriterium für die Vergabe die perspektivische Zielstellung eines landesweiten Zentralregisters in Cottbus angesehen, da die Einsichtnahme in landesweite Beurkundungen die Arbeit des Standesamtes deutlich verbessern und die Bürgerfreundlichkeit erheblich steigern würde. Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Cottbus ist die Bereitstellung einer dauerhaft stabilen Registersoftwarelösung gemäß der Leistungsbeschreibung gesichert. Es besteht dann die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Datenbestände aller an das KRZ Cottbus angeschlossenen Kommunen Brandenburgs (=Zentralregister), welches ein Alleinstellungsmerkmal darstellt.

Ein sicherer Zugang zum Verfahren wird über einen Anschluss an das LVN-Kommunal des Landes Brandenburgs gewährleistet, der mittlerweile in unserem Hause vorliegt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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