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Beschlussvorlage 9/2013
Vertretung im NUWA

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Drucksache 9/2013 (13.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadt Prenzlau benennt Frau Kerstin Oyczysk als Stellvertreterin für Herrn Dr. Andreas Heinrich, der seit Dezember 2008 Vertreter der Stadt Prenzlau in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) ist.

Begründung

Gemäß § 15 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) i.V.m. § 4 der Verbandssatzung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes werden amtsfreie Gemeinden durch ihren Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten. Als weiterer Vertreter der Stadt Prenzlau wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS:241/2008 vom 04.12.2008 Herr Dr. Heinrich in die Verbandsversammlung entsandt.

Die Verbandsvorsteherin hat nunmehr mit Schreiben vom 04.10.2012 darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung des NUWA auch Stellvertreter zu benennen sind.

Der Bürgermeister wird gemäß § BbgKVerf durch den Ersten Beigeordneten vertreten.

Für die Vertretung von Herrn Dr. Heinrich, Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau, wird seine dienstliche Stellvertreterin, Frau Kerstin Oyczysk, vorgeschlagen.
Frau Oyczysk bringt als Amtsleiterin des Hoch- und Tiefbauamtes die fachlichen Voraussetzungen für die Mitarbeit im Zweckverband mit und verfügt mittlerweile über sehr gute Kenntnisse der Ortslagen und deren Besonderheiten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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