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Beschlussvorlage 8/2013
Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für die Altersteilzeitarbeitsverhältnisse im Haushaltsjahr 2011

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Drucksache 8/2013 (14.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für nachfolgende Produktkonten über- und außerplanmäßige Aufwendungen für die Zuführung an Rückstellungen für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse:

1. überplanmäßige Aufwendungen

Produktkonto Bezeichnung Produkt

Betrag

11102.5071000 innere Verwaltungstätigkeit

210.574,11 €

11104.5071000 Gebäudemanagement

113.386,31 €

21600.5071000 Grabowschule

50.239,41 €

36502.5071000 Kita Freundschaft 39.457,00 €
36503.5071000 Kita Kinderland

279.243,28 €

36504.5071000 Kita G. Scholl

120.004,33 €

51101.5071000 Stadt- und Ortsteilentwicklung

187.070,55 €

Summe 999.974,99 €

2. außerplanmäßige Aufwendungen

Produktkonto  Bezeichnung Produkt

Betrag

11103.5071000 Finanzverwaltung 148.933,88 €
25200.5071000 Dominikanerkloster

44.849,70 €

36501.5071000 Kita-Verwaltung

90.329,28 €

42401.5071000 Uckerstadion 43.936,57 €
Summe

328.049,43 €

Gesamtbetrag 1.328.024,42 €

Die Deckung erfolgt aus der ordentlichen Ergebnisrechnung 2011.

Begründung

Im Haushaltsjahr 2011 wurden in 27 Fällen Vereinbarungen für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse durch die Verwaltung mit den Angestellten der Stadt abgeschlossen. Daraus ergeben sich für diese Neufälle Aufstockungsbeiträge in Höhe von 1.328.024,42 €, die in dieser Höhe der Rückstellung für die Altersteilzeit zugeführt werden müssen.

Im Rahmen der ersten dopppischen Abschlussarbeiten zur Jahresrechnung 2011 müssen die dafür notwendigen, korrekten Buchungen vorgenommen werden, um für die spätere Inanspruchnahme in den Nachjahren aus der Rückstellung Mittel bereitstellen zu können.

Dies führt im Haushaltsjahr 2011 zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, die gemäß § 70 BbgKVerf i.V.m. § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2011 der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen. Das positive Ergebnis der Ergebnisrechnung von 3,3 Mio. € des Haushaltsjahres 2011 wird sich somit auf 2,0 Mio. € verringern.

Die vorgenannten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen tangieren nicht die Finanzrechnung 2011.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Personalwesen

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