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Beschlussvorlage 5/2013
Außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse

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Drucksache 5/2013 (14.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 67.818,46 €. Die Deckung erfolgt aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses.

Begründung

Für die Buchungen der Zuführungen zu Rückstellungen für die Freistellungsphase im Rahmen von Altersteilzeit und die vertraglich vereinbarten Aufstockungsbeträge über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit sind im Rahmen der Jahresrechnung 2012 Rückstellungen zu bilden. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2012 nicht bekannt war, in welchem Rahmen neue Vertragsabschlüsse erfolgen, ist nunmehr aufgrund eines fehlenden Planansatzes im Produkt 21700 (Scherpf-Gymnasium) eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 67.818,46 € erforderlich.

Die Buchung der Zuführung führt zur Verschlechterung des ordentlichen Jahresergebnisses 2012 (Ergebnisrechnung). Die Finanzrechnung bleibt davon unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Personalwesen

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