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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 03.12.2012

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 03.12.2012, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.47 Uhr

Entschuldigt:
Herr Dittberner
Herr Zierke

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2012
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
7. Gründung der UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) (DS-Nr.: 98/2012)
8. Gründung der Kommunalwind Nord GmbH (DS-Nr.: 110/2012)
9. Satzung über Steuerhebesätze
9.1 Steueranhebung Grundsteuer A (DS-Nr.: 100-1/2012)
9.2 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes (DS-Nr.: 100/2012)
10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 (DS-Nr.: 97/2012)
11. Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit für die Haushaltsjahre 2013-2017 (DS-Nr.: 88/2012)
12. Außerplanmäßige Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (DS-Nr.: 91/2012)
13. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung: Personalausgaben 2012 (DS-Nr.: 108/2012)
14. Jagdnutzungsordnung Prenzlau (DS-Nr.: 89/2012)
15. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2013 (DS-Nr.: 106/2012)
16. Berufung eines Mitgliedes für den Sportbeirat (DS-Nr.: 99/2012)
17. Richtlinie Prenzlauer Profil
17.1 Antrag zur Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (Änderungsantrag zur DS 104/2012) (DS-Nr.: 104-1/2012)
17.2 Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 104/2012)
18. Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) (DS-Nr.: 101/2012)
19. Weiteres Verfahren Kettenhaus
19.1 Änderungsantrag zur DS 105/2012 (DS-Nr.: 105-1/2012)
19.2 Weiteres Verfahren Kettenhaus (DS-Nr.: 105/2012)
20. Schulsozialarbeiter (DS-Nr.: 72/2012)
21. Mitteilungen des Bürgermeisters
21.1 Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL (DS-Nr.: 87/2012)
21.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (3. Quartal) (DS-Nr.: 94/2012)
21.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2012) (DS-Nr.: 95/2012)
21.4 Personalkonzept der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 113/2012)
22. Anfragen der Ausschussmitglieder
22.1 Anfrage Stadtverordneter Hoppe - Reg.-Nr.: 32/2012 - Behälter für Plaste Sammeln
22.2 Anfrage Stadtverordneter Dittberner - Reg.-Nr.: 35/2012 - Umfrage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs
23. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der stellvertretende Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 12 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2012
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der stellvertretende Vorsitzende sagt an, dass die Drucksachen DS: 108/2012 (TOP 13) und DS: 99/2012 (TOP 16) zurückgezogen wurden und nicht behandelt werden.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
Der stellvertretende Vorsitzende fragt, ob es Nachfragen zum aktuellen Sachstand zur Landesgartenschau gibt. Dies wird verneint.

TOP 7. Gründung der UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) DS-Nr.: 98/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt:
1. Die Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) gründet gemeinsam mit dem Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband (NUWA) eine gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft zum Zwecke der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Verbandsgebiet des NUWA incl. der im Jahre 2001 eingemeindeten Ortsteile. Diese Gesellschaft lautet auf den Namen „UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) (UCKERSERVICE GmbH). Die SWP hält 55 %, der NUWA 45 % der Gesellschaftsanteile.
2. Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem NUWA und der SWP gem. Anlage 1 wird zugestimmt.
3. Dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages der UCKERSERVICE GmbH gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
4. Die kaufmännische Betriebsführung für die UCKERSERVICE GmbH und den NUWA übernimmt die SWP. Die UCKERSERVICE GmbH wird außerdem die technische Betriebsführung für die SWP und den NUWA wahrnehmen. Der Beauftragung und dem Abschluss eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages zwischen der SWP und der UCKERSERVICE GmbH gem. Anlage 3 sowie eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages zwischen der UCKERSERVICE GmbH und dem NUWA nach Anlage 4 wird zugestimmt.
5. Als Geschäftsführer der UCKERSERVICE GmbH wird der Geschäftsführer der SWP, Herr Harald Jahnke, bestellt.
6. Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 5. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen beauftragt. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
7. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Bürgermeister der Stadt Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
8. Die Stadt Prenzlau wird im Aufsichtsrat der UCKERSERVICE GmbH durch den Bürgermeister der Stadt Prenzlau, Herrn Hendrik Sommer, vertreten. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Gründung der Kommunalwind Nord GmbH DS-Nr.: 110/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Kommunalwind Nord GmbH durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Stadtwerke Waren GmbH auf der Grundlage des in der Anlage befindlichen Gesellschaftsvertrages und Konsortionalvertrages zu. Die Finanzierung des einzuzahlenden Stammkapitals und des bei der Gründung zu zahlenden Aufgelds (zusammen 50 T€) erfolgt durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Gesellschafter der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über etwaige Änderungen werden die Stadtverordneten umgehend informiert. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Satzung über Steuerhebesätze
Frau Kaufmann erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau und bittet um Zustimmung.

TOP 9.1 Steueranhebung Grundsteuer A Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 100-1/2012
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Hebesatz der Grundsteuer A wird von derzeit 300 € auf 325 € angehoben. “
Abstimmung: 2/10/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9.2 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes DS-Nr.: 100/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes. “
Abstimmung: 5/5/2 nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 DS-Nr.: 97/2012
Der Erste Beigeordnete erläutert die aktuellen Zahlen zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013. Er hält fest, dass die Konsolidierung des Haushaltes in den nächsten Jahren oberste Priorität hat. Perspektivisch werden die Zuweisungen, die die Stadt Prenzlau erhält, immer geringer. Er bittet trotz des negativen Ergebnishaushaltes um Zustimmung zu dieser Drucksache.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass das Defizit im Haushalt nicht durch die Landesgartenschau verursacht wird. Ohne die Investitionen hätte man die jetzige Situation eventuell einige Jahre verschieben können, nicht aber verhindern. Dafür wurde Stadtentwicklung in Größenordnungen betrieben. Es muss massiv konsolidiert werden. Einsparungen, die niemand „merkt“, werden das Defizit nicht beseitigen. Ein Haushaltssicherungskonzept sollte unbedingt vermieden werden.
Herr Hoppe weist darauf hin, dass die DS: 97/2012 angepasst werden müsste, wenn die DS: 100/2012 nicht beschlossen wird.
Der Bürgermeister empfiehlt, die Drucksache in die Stadtverordnetenversammlung zu verschieben und dann dort zu entscheiden und erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
Der stellvertretende Vorsitzende schlägt vor, der Empfehlung des Bürgermeisters zu folgen und den Haushalt 2013 in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 zu beschließen.
Dieser Verfahrensweise wird einstimmig zugestimmt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen. “
Abstimmung: Weiterleitung an SVV

TOP 11. Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit für die Haushaltsjahre 2013- 2017 DS-Nr.: 88/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für die Haushaltsjahre 2013 6.500.000,00 € 2014 6.000.000,00 € 2015 5.500.000,00 € 2016 5.000.000,00 € 2017 4.500.000,00 € festzusetzen. Der Beschluss 106/2011 vom 20.10.2011 wird aufgehoben. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Außerplanmäßige Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen auf Forderungen DS-Nr.: 91/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 218.904,98 €. Die Deckung erfolgt aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2011. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung: Personalausgaben 2012 DS-Nr.: 108/2012
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 14. Jagdnutzungsordnung Prenzlau DS-Nr.: 89/2012
Der Zweite Beigeordnete nimmt teil. Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Jagdnutzungsordnung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2013 DS-Nr.: 106/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2013“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 11/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Berufung eines Mitgliedes für den Sportbeirat DS-Nr.: 99/2012
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 17. Richtlinie Prenzlauer Profil Frau Kaufmann erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau und hält fest, dass das vorgeschlagene Verfahren zu kompliziert ist. Sie wünscht sich eine eindeutige Berechnungsgrundlage.
Der Bürgermeister erwidert, dass die Berechnung aus seiner Sicht durch den Antrag nicht einfacher wird, da die Nutzungseinheiten sowieso erfasst werden müssen.
Herr Brämer ist der Meinung, dass nicht jeder Verein eine Jugendabteilung hat bzw. einrichten kann und dadurch eine Ungleichbehandlung entsteht. Vereinssport sollte in Prenzlau kostenlos bleiben. Des Weiteren hält er fest, dass die Festbetragsfinanzierung problematisch ist, denn bei jeder Änderung müsste auch das Prenzlauer Profil angepasst werden.
Der Bürgermeister erwidert, dass es bereits jetzt eine Ungleichbehandlung gibt, denn der Landkreis Uckermark verlangt Gebühren und die Stadt Prenzlau bislang nicht. Die jetzige Regelung wurde aufgenommen, um klare Aussagen gegenüber den Vereinen treffen zu können.
Herr Hoppe äußert, dass die Absicht des Antrages klar ist, sein Ziel jedoch verfehlt, denn Übungsleiter müssten demnach auch zahlen. Dies hält er für nicht gerechtfertigt. Herr Dittmann fragt, warum zwischen Vereinen mit Kinder- und Jugendsport und reinem Erwachsensport, bei den Hallen eine Verdopplung des Prozentsatzes vorgesehen ist, beim Stadion jedoch eine Versechsfachung.
Der Bürgermeister antwortet, dass, wenn man Beispiele anhand von absoluten Zahlen durchrechnet, die Vereine annähernd gleich belastet werden. Er fügt hinzu, dass die Prozentsätze auch kein Dogma und angemessen sind.

TOP 17.1 Antrag zur Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (Änderungsantrag zur DS 104/2012) Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 104-1/2012 Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Statt der bisher komplizierten Be- und Abrechnungen des Punktes 9 (Bestimmungen für die Sportstättennutzung), Punkt 3 (Beteiligung an den Kosten der Sportstätten) Unterpunkte 2.2 a und b und 3 a und b sowie Unterpunkte 3 und 5 (?) soll die Regelung wie folgt lauten: Jeder erwachsene Sportler, der eine städtische Sportstätte nutzt, zahlt im Kalenderjahr 10 Euro. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich auf der Basis der von den Sportvereinen der Stadt zu meldenden Mitgliederzahlen. “
Abstimmung: 2/10/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17.2 Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 104/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 4/3/5 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) DS-Nr.: 101/2012
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Vorlage und gibt die wichtigsten Eckpunkte aus der Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung wieder. Er hält fest, dass sich die von der Stadt Prenzlau geforderte Tabuzone von 1.000 m zu Wohnbebauungen auf Windfelder in Windeignungsgebieten bezieht und nicht auf Einzelanlagen in Industriegebieten o. ä. Es gibt keine zwingenden Tatsachen, die gegen diese Windkraftanlage sprechen.
Herr Hoppe ist der Meinung, dass dieser Unterschied öffentlich gemacht werden muss, um diesen angeblichen Widerspruch auszuräumen.
Herr Richter bezweifelt, dass die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung nur Windfelder meinte.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die gesamte Diskussion nur um den Regionalplan, Teilplan Wind, aufgebaut war und somit eindeutig definiert war. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Regionalversammlung am 10.12.2012 tagt und wenn der derzeitig gehandelte Vorschlag beschlossen wird, die absolute Tabuzone von 1.000 m zu Wohnbebauungen hinfällig ist.
Herr Meyer stimmt Herrn Hoppe zu. Es muss Aufklärungsarbeit betrieben werden.
Beschluss: Version: 1
„Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird eine 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) der Stadt Prenzlau durchgeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch. “
Abstimmung: 6/2/4 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Weiteres Verfahren Kettenhaus
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Vorlage und hält fest, dass ein Denkmal ein Denkmal ist und bleibt. Zum weiteren Verfahren sagt er, dass, wenn kein Interessent gefunden wird, ein Abrissantrag eingereicht wird. Anschließend gibt die Untere Denkmalschutzbehörde eine Stellungnahme ab und dann die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Branden-burg (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landes-museum (BDLAM)). Die letzte Entscheidung trifft dann die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Frau Sabine Kunst. Er stellt besonders heraus, dass jeder potentielle Investor ernsthaft unterstützt wird, es jedoch keine finanziellen Zuschüsse geben kann und wird.
Herr Richter erläutert den Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer. Er möchte einen Abrissautomatismus unterbrechen, denn „weg ist weg“. Er bezweifelt weiterhin, ob wirklich alle Möglichkeiten genutzt wurden, eine Nutzung zu finden.
Der Bürgermeister spricht sich entschieden gegen diesen Vorwurf aus und erklärt, dass die Nutzung nicht das Problem ist, sondern die Finanzierung dieser. Es gibt sehr viele Gespräche und Voranfragen, aber nichts abschließend Befriedigendes, um das Problem zu lösen. Er fügt hinzu, dass es für das Gelände ohne Objekt eine Menge Interessenten gibt.
Herr Brämer kritisiert die Vorgehensweise. Beim Kauf wurde sehr enthusiastisch vorgegangen, aber ziemlich schnell aufgegeben bei dem Versuch, das Gebäude wieder aufleben zu lassen. Er würde sich wünschen, dass der Abriss nicht so schnell vorangetrieben wird. Er fragt, ob das Bundeskulturmodellprojekt als mögliche Förderquelle geprüft wurde.
Der Zweite Beigeordnete antwortet darauf, dass dies nicht in Frage kommt, da das Volumen schlichtweg zu gering ist. Zum Kauf hält er fest, dass die Zielstellung ein Gesamtkonzept war, von dem nahezu alles umgesetzt wird bzw. ist, bis auf das Kettenhaus inklusive das dazugehörige Grundstück. Damals gab es eine erste Kostenschätzung von ca. 600.000 € zur Sanierung des Kettenhauses. Nach Eigentumsübergang an die Stadt Prenzlau und einer genauen Prüfung sind aktuell ca. 1,5 Mio. € veranschlagt.
Herr Hoppe hofft auf eine Privatisierung und fragt, ob die 93 €/m² nur für das Grundstück oder für das Grundstück mit Haus bezahlt werden müssen.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass dies der Preis inklusive Haus ist.
Herr Meyer äußert, dass die Schmerzgrenze beim Kettenhaus überschritten ist und man sich auf andere Objekte konzentrieren sollte.

TOP 19.1 Änderungsantrag zur DS 105/2012 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 105-1/2012
Wortlaut:
„Die DS 105/2012 „Weiteres Verfahren Kettenhaus“ wird wie folgt geändert. “Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt: Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich regional, bundes- und europaweit in dafür geeigneten Medien zum Kauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung angeboten. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben. Die Bemühungen einen Käufer zu finden sind durch die Verwaltung, bis zur Eröffnung der Landesgartenschau, der Stadtverordnetenversammlung übersichtlich zu dokumentieren.“ “
Abstimmung: 2/9/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19.2 Weiteres Verfahren Kettenhaus DS-Nr.: 105/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt folgende Verfahrensschritte:
1. Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich zum Verkauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung ausgeschrieben. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben.
2. Ist ein Verkauf mangels Interessenten aus vorgenannter Ausschreibung nicht möglich bzw. ist eine umfassende Sanierung und Modernisierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar, wird durch die Stadtverwaltung der Abriss beim Landkreis Uckermark beantragt. “
Abstimmung:
1. 10/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
2. 8/2/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Schulsozialarbeiter Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 72/2012
Herr Dr. Seefeldt zeigt sich über die sehr kurzfristigen, aber guten Ergebnisse erfreut. Er schränkt jedoch ein, dass diese Lösung befristet ist und das Thema daher aktuell bleiben sollte. Nach kurzer Rücksprache wird der Antrag vom Antragsteller auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Der Bürgermeister führt zu der jetzt geplanten Maßnahme aus.
Wortlaut: Version: 2
„Der Bürgermeister wird beauftragt, an der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule "Johann Heinrich Pestalozzi" in Prenzlau ab dem Schuljahr 2012/13 jeweils eine Stelle eines Schulsozialarbeiters/in (Sozialpädagoge/in) zu schaffen und zu besetzen.“
Abstimmung: über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 21. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 21.1 Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL DS-Nr.: 87/2012
Der Bürgermeister informiert, dass ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser als Vorführfahrzeug mit 100 % Eigenmitteln erworben wurde. Des Weiteren stellt er heraus, dass die Förderung der Stützpunktwehren, wie bisher, erhalten bleiben wird.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (3. Quartal) DS-Nr.: 94/2012
Der Erste Beigeordnete sagt an, dass die Anlage 1 zur Drucksache auf Grund eines Softwarefehlers ausgetauscht wurde.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2012) DS-Nr.: 95/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.4 Personalkonzept der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 113/2012
Der Bürgermeister erläutert die Grundzüge des Personalkonzeptes und stellt eine genauere Betrachtung durch die Aufgabenkritik in Aussicht. Er fügt hinzu, dass dieses Personalkonzept jedoch durch eine Gemeindegebietsreform o. ä. hinfällig ist.
Herr Hoppe empfiehlt, diese Konzept billigend zur Kenntnis zu nehmen.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 22. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Brämer spricht eine vom Ersten Beigeordneten ausgereichte Übersicht zur Gewerbesteuer an und sagt, dass er sich eine detailliertere Übersicht wünscht, mit absoluten Zahlen und der prozentualen Verteilung.

TOP 22.1 Anfrage Stadtverordneter Hoppe - Reg.-Nr.: 32/2012 - Behälter für Plaste Sammeln
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 32/2012 zur Kenntnis.

TOP 22.2 Anfrage Stadtverordneter Dittberner - Reg.-Nr.: 35/2012 - Umfrage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 35/2012 zur Kenntnis.

TOP 23. Schließung der Sitzung
Der stellvertretende Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.47 Uhr.

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Niederschrift HAU-A 03.12.2012 (öffentlich) (92.9 KB)

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