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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 22.11.2012

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 22.11.2012, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203,)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 21.34 Uhr

Entschuldigt:
Frau Kaufmann
Herr Furhmann

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2012
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme DS 110/2012 (DS-Nr.: 111/2012)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Prüfbericht vom 17.10.2012 Stadt Prenzlau - Wohngeldstelle
7. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
8. Satzung über Steuerhebesätze
8.1 Steueranhebung Grundsteuer A (DS-Nr.: 100-1/2012)
8.2 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes (DS-Nr.: 100/2012)
9. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 (DS-Nr.: 97/2012)
10. Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit für die Haushaltsjahre 2013-2017 (DS-Nr.: 88/2012)
11. Gründung der UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) (DS-Nr.: 98/2012) 12. Gründung der Kommunalwind Nord GmbH (DS-Nr.: 110/2012)
13. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 82/2012)
14. Jagdnutzungsordnung Prenzlau (DS-Nr.: 89/2012)
15. Richtlinie Prenzlauer Profil
15.1 Antrag zur Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (Änderungsantrag zur DS 104/2012) (DS-Nr.: 104-1/2012)
15.2 Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 104/2012)
16. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung: Personalausgaben 2012 (DS-Nr.: 108/2012)
17. Außerplanmäßige Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (DS-Nr.: 91/2012)
18. Schulsozialarbeiter (DS-Nr.: 72/2012)
19. Weiteres Verfahren Kettenhaus
19.1 Änderungsantrag zur DS 105/2012 (DS-Nr.: 105-1/2012)
19.2 Weiteres Verfahren Kettenhaus (DS-Nr.: 105/2012)
20. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
21. Mitteilungen des Bürgermeisters
21.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2012) (DS-Nr.: 95/2012)
21.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (3. Quartal) (DS-Nr.: 94/2012)
22. Anfragen der Ausschussmitglieder
23. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2012
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Tagesordnung

TOP 5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme DS 110/2012 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 111/2012
Der Vorsitzende sagt an, dass ein Antrag des Bürgermeisters zur Änderung der Tagesordnung vorliegt (DS 111/2012). Wird diesem Antrag zugestimmt, so wird die DS 110/2012 als neuer TOP 12 eingefügt.
Wortlaut:
„Ich beantrage, die Drucksache 110/2012 - „Gründung der Kommunalwind Nord GmbH“ zusätzlich in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Die Drucksache 82/2012 - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) wurde zurückgezogen. Eine Beratung über diese Drucksache entfällt somit.
Zum TOP 15 (DS 104/2012) liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau (DS 104-1/2012) vor, der als TOP 15.1 zu behandeln ist.
Die Formulierung des TOP 18 lautet nur Schulsozialarbeiter.
Zum TOP 19 (DS 105/2012) liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Wir Prenzlauer (DS 105-1/2012) vor, der als TOP 19.1 zu behandeln ist.
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 vorzuziehen, die Reihenfolge protokollarisch jedoch nicht zu verändern.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Prüfbericht vom 17.10.2012 Stadt Prenzlau - Wohngeldstelle
Der Rechnungsprüfer informiert über die zwei Schwerpunkte dieser Prüfung. Erstens ging es um den gesetzlichen Prüfauftrag im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Hierzu wurden einzelne Wohngeldvorgänge/ Akten und die Kontrollmechanismen eingehend betrachtet. Zweitens wurde Organisation und Kostenerstattung näher untersucht. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Stadt ihre Kosten zu 100 % erstattet werden, antwortet der Rechnungsprüfer, dass die Kostenerstattung nach § 24 Brandenburgischem Finanzausgleichsgesetz durch das Land an Hand von drei Mustergemeinden einmalig festgelegt wurde. Die Kostenerstattung erfolgt für eine Vielzahl von übertragenen Aufgaben. Das sind einzelne Aufgaben des Ordnungsamtes ebenso wie die Durchführung des Personenstandgesetzes. Der exakte Kostenerstattungsanteil für die Wohngeldstelle ist deshalb nicht herleitbar.

TOP 7. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
Herr Hernjokl, Geschäftsführer der Landesgartenschau Prenzlau 2013 gGmbH, stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zur Landesgartenschau vor und geht dabei besonders auf die finanziellen Aspekte ein.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass momentan eine ganze Reihe Prüfungen bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördergeldern stattfinden und bislang nichts beanstandet wurde.
Herr Kirchner, S. fragt, bei wie vielen verkauften Dauerkarten die Zielmarke liegt.
Herr Hernjokl antwortet, dass die Zielmarke bei 5.000 verkauften Dauerkarten liegt. Herr Richter fragt, ob es zusätzliche Veranstaltungen gibt, bei denen ein separates Eintrittsgeld entrichtet werden muss. Herr Hernjokl verneint dies.

TOP 8. Satzung über Steuerhebesätze
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 im Zusammenhang zu beraten und dann getrennt darüber abzustimmen.
Dieser Verfahrensweise wird einstimmig zugestimmt.
Der Erste Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation die aktuellen Zahlen zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013. Bei der Darstellung der Finanzplanung 2013 ff. (S. III/9-III/10 Haushaltsplanentwurf) weist der 1. Beigeordnete darauf hin, dass die Tilgung des Kredites zur Liquiditätssicherung in Höhe von 2.000.000 € bei der Haushaltsplanung 2012 nicht berücksichtigt wurde. Aufgrund dessen ist der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahres 2012 um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen. Er hält fest, dass die Konsolidierung des Haushaltes oberste Priorität hat und appelliert an die Mitglieder des Ausschusses, zu den Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung vom Mai 2012 noch eigene Vorschläge einzubringen.
Frau Pieles erläutert im Namen der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau den Antrag DS 100- 1/2012 und stellt heraus, dass es für sie wichtig ist, dass alle Realsteuern angehoben werden sollten und nicht nur Teilbereiche, um eine Gleichbehandlung zu erreichen.
Herr Kirchner, S. ist der Meinung, dass dieser Antrag keine Gleichbehandlung erreicht, denn z.B. Landwirte würden teilweise dreifach belastet werden (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer). Er ist weiterhin der Meinung, dass jegliche Einsparpotenziale Vorrang vor Steuererhöhungen haben müssen und fordert die Verwaltung auf, weitere Einsparvorschläge vorzulegen.
Herr Kirchner spricht sich auch gegen eine Beschlussfassung des Haushalts am 13.12.2012 aus, da er eine Beratungsfolge für zu kurzfristig hält, um sich gebührend mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Herr Richter äußert, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau durchaus seine Berechtigung hat, er jedoch jegliche Steuererhöhungen ablehnt.
Der Bürgermeister kann die Äußerungen von Herrn Kirchner nicht nachvollziehen. Die Beratungen zum Haushalt wurden auf der Haushaltsklausur im Mai aufgenommen und seitdem bekommen die Stadtverordneten regelmäßig aktuelle Zahlen zum Haushalt. Des Weiteren kann er bei einem Defizit von ca. 1,6 Mio. € keine „Reserven“ erkennen. Hinzu kommt auch, dass die Rahmenbedingungen zum Haushalt, die nicht beeinflussbar sind, immer schlechter werden. Er bittet die Ausschussmitglieder noch einmal darum, Einsparpotenziale aufzuzeigen, wenn diese aus Sicht von einzelnen Stadtverordneten vorhanden sein sollen. Er hält abschließend fest, dass die Gefahr besteht, dass einige Investitionen nicht bis zur Landesgartenschau fertiggestellt werden können, wenn der Haushalt nicht am 13.12.2012 beschlossen wird.
Herr Brämer stellt einige Fragen zum Vorbericht des Haushaltsplanes, die durch den Ersten Beigeordneten, den Bürgermeister und den Zweiten Beigeordneten beantwortet werden. Er führt weiterhin an, dass darüber nachgedacht werden sollte, die weiterführenden Schulen abzugeben. Auch müsste aus seiner Sicht die Verwaltungsgebührensatzung angepasst werden.
Frau Hahlweg übernimmt die Leitung der Sitzung.
Herr Haffer äußert sein Unverständnis darüber, dass der Haushalt aus Sicht einiger Ausschussmitglieder nicht beschlossen werden soll. Er empfiehlt eine Beschlussfassung am 13.12.2012 und hält fest, dass es von Seiten der SPD-Fraktion noch Anträge zum Haushalt geben wird.
Herr Derlat verlässt die Sitzung.
Es schließt sich eine sehr kontroverse Diskussion über Einsparpotenziale und den Umgang der Verwaltung mit sich selbst und den Stadtverordneten an, an der sich Herr Haffer, Frau Hahlweg, Frau Pieles, Herr Rabe, Herr Kirchner, S., Herr Richter, der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete beteiligen.
Der Vorsitzende empfiehlt, über den Haushalt abzustimmen, denn aus dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sollte es aus seiner Sicht unbedingt eine Empfehlung geben.

TOP 8.1 Steueranhebung Grundsteuer A Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 100-1/2012
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Hebesatz der Grundsteuer A wird von derzeit 300 € auf 325 € angehoben. “
Abstimmung: 1/6/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8.2 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes DS-Nr.: 100/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes.“
Abstimmung: 0/4/4 einstimmig nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 DS-Nr.: 97/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen. “
Abstimmung: 3/3/2 nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit für die Haushaltsjahre 2013- 2017 DS-Nr.: 88/2012
Der Vorsitzende fragt, warum mit der Kommunalaufsicht vereinbart wurde, die Kreditaufnahme jährlich um 500.000,- € zu senken, wenn die Aufnahme nicht genehmigungspflichtig ist.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass dies lediglich eine Selbstverpflichtung darstellt, die mit der Kommunalaufsicht als Vorschlag der Stadt Prenzlau besprochen wurde, um sicherzustellen, dass das mögliche Kreditvolumen zukünftig sinkt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für die Haushaltsjahre 2013 6.500.000,00 € 2014 6.000.000,00 € 2015 5.500.000,00 € 2016 5.000.000,00 € 2017 4.500.000,00 € festzusetzen. Der Beschluss 106/2011 vom 20.10.2011 wird aufgehoben. “
Abstimmung: 6/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Gründung der UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) DS-Nr.: 98/2012
Der Zweite Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation die Gründung der regionalen Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (UCKERSERVICE GmbH) vor und hält fest, dass dies den Abschluss eines langjährigen Prozesses darstellt.
Der Vorsitzende beantragt Rederecht für Herrn Lüthe, Herrn Jahnke und Herrn Töpke.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
Herr Rabe fragt, welchen Vorteil die Bürger durch diese gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft haben.
Der Zweite Beigeordnete antwortet darauf, dass das Ziel eine langfristige Gebührenstabilität ist.
Herr Richter sieht einen Widerspruch im Gesellschaftsvertrag, da die Gesellschafterversammlung nach § 7 (1b) über die Geschäftsführeranstellung entscheidet, nach § 9 (4) jedoch der Aufsichtsrat.
Der Bürgermeister antwortet darauf, dass die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer bestellt und der Aufsichtsrat den Anstellungsvertrag beschließt.
Herr Töpke führt dazu weiter aus und hält fest, dass dies eine übliche Regelung ist.
Herr Richter fragt, um welches Volumen es sich handelt.
Herr Jahnke antwortet, dass die Aufwendungen die Gleichen bleiben, nur die Zuordnung ändert sich.
Herr Lüthe fügt hinzu, dass die Stadtwerke Prenzlau seit 1993 die Betriebsführung bewerkstelligen und die Zahlen kennen. Er bekräftigt die Aussage des Zweiten Beigeordneten, dass die Ziele langfristig angesiedelt sind und es um Preisstabilität geht. Für den NUWA allein würde es auf Grund des demografischen Wandels immer schwieriger werden, wirtschaftlich zu arbeiten.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt:
1. Die Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) gründet gemeinsam mit dem Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband (NUWA) eine gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft zum Zwecke der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Verbandsgebiet des NUWA incl. der im Jahre 2001 eingemeindeten Ortsteile. Diese Gesellschaft lautet auf den Namen „UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) (UCKERSERVICE GmbH). Die SWP hält 55 %, der NUWA 45 % der Gesellschaftsanteile.
2. Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem NUWA und der SWP gem. Anlage 1 wird zugestimmt.
3. Dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages der UCKERSERVICE GmbH gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
4. Die kaufmännische Betriebsführung für die UCKERSERVICE GmbH und den NUWA übernimmt die SWP. Die UCKERSERVICE GmbH wird außerdem die technische Betriebsführung für die SWP und den NUWA wahrnehmen. Der Beauftragung und dem Abschluss eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages zwischen der SWP und der UCKERSERVICE GmbH gem. Anlage 3 sowie eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages zwischen der UCKERSERVICE GmbH und dem NUWA nach Anlage 4 wird zugestimmt.
5. Als Geschäftsführer der UCKERSERVICE GmbH wird der Geschäftsführer der SWP, Herr Harald Jahnke, bestellt.
6. Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 5. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen beauftragt. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
7. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Bürgermeister der Stadt Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
8. Die Stadt Prenzlau wird im Aufsichtsrat der UCKERSERVICE GmbH durch den Bürgermeister der Stadt Prenzlau, Herrn Hendrik Sommer, vertreten. “
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Gründung der Kommunalwind Nord GmbH DS-Nr.: 110/2012
Herr Jahnke erläutert anhand einer Präsentation die Gründung der Kommunalwind Nord GmbH und erläutert die Möglichkeiten der Wertschöpfung.
Herr Kirchner, S. fragt, warum es keinen Aufsichtsrat geben soll.
Herr Jahnke antwortet, dass kein gesonderter Aufsichtsrat eingerichtet wird, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die durch die Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse werden durch die Aufsichtsräte der jeweiligen Firma beschlossen. Herr Rabe fragt, ob ein Gaskraftwerk als Alternative ins Auge gefasst wird, wenn kein Wind mehr weht.
Herr Kirchner, S. fragt weiterhin, ob es bereits Pläne gibt, wie Erträge zu den Stadtwerken zurückfließen.
Herr Jahnke antwortet, dass eine konservative Schätzung von 7 - 9 % Dividende ausgeht. Danach wird entschieden, ob die Kommunalwind Nord GmbH weiter ausgebaut wird oder die Gewinne in die jeweiligen Einzelfirmen zurückfließen. Ein Gaskraftwerk hat momentan keine Chancen auf Erfolg.
Herr Richter fragt, wer die Geschäftsführung übernimmt und wie die Gesellschaft mit weiterem Kapital versorgt wird.
Herr Jahnke erwidert, dass er nach Rücksprache mit Herrn Jäntsch (Geschäftsführer der Stadtwerke Waren) selbst die Geschäftsführung übernimmt. Weiteres Kapital kann durch neues Kapital der Gründungsstadtwerke, durch neue Partner oder aber durch Reinvestition von Gewinnen generiert werden.
Herr Kirchner, S. erhofft sich eine positive Entwicklung für die Prenzlauer.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Kommunalwind Nord GmbH durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Stadtwerke Waren GmbH auf der Grundlage des in der Anlage befindlichen Gesellschaftsvertrages und Konsortionalvertrages zu. Die Finanzierung des einzuzahlenden Stammkapitals und des bei der Gründung zu zahlenden Aufgelds (zusammen 50 T€) erfolgt durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Gesellschafter der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über etwaige Änderungen werden die Stadtverordneten umgehend informiert. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 82/2012
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 14. Jagdnutzungsordnung Prenzlau DS-Nr.: 89/2012
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und stellt heraus, dass sich die Jagnutzungsordnung an die der Stadt Templin anlehnt.
Herr Brämer ist der Meinung, dass es in der Anlage zur Drucksache unter Punkt 1.2 c „Für den Revierförster“ heißen müsste. Des Weiteren möchte Herr Brämer wissen, wieso es eine Jagdaufwandsentschädigung geben soll, wenn die Jagd Dienstaufgabe ist und in welcher Größenordnung sich diese bewegt.
Herr Rackelmann antwortet, dass dies vorher durch die Jagdordnung des Landes Brandenburg abgegolten wurde. Im Durchschnitt der letzten 8 Jahre wurden in Summe ca. 240 € jährlich gezahlt. Es handelt sich hierbei um private Aufwendungen, die zur Jagd benötigt werden z.B. Munition oder ein Fahrzeug.
Herr Brämer fragt, warum dies nicht vom Dienstherren zur Verfügung gestellt wird.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies so üblich ist und z.B. ein Dienstwagen deutlich mehr Kosten verursacht.
Herr Rabe hätte sich eine Gegenüberstellung von Aufwand (z.B. Hegekosten) und Erlöse gewünscht.
Herr Rackelmann antwortet, dass dies nicht zur Jagdnutzungsordnung gehört.
Herr Kirchner, D. äußert, dass diese Jagd bisher immer sehr umkämpft war. Er fragt, ob die langfristigen Verträge ausgelaufen sind.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies Ende März 2014 der Fall sein wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Jagdnutzungsordnung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage. “
Abstimmung: 5/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Richtlinie Prenzlauer Profil
Frau Hahlweg empfiehlt, den Wortlaut des Antrages zu ändern und nur die erwachsenen Sportler im Kalenderjahr 10 € zahlen, die auch eine städtische Sportstätte nutzen. Sonst wäre es ungerecht denen gegenüber, die private Trainingsstätten haben.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies bereits im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales eingearbeitet wurde.
Herr Kirchner,S. empfiehlt, die Drucksachen zum Prenzlauer Profil abzulehnen. Es ist aus seiner Sicht nicht die Aufgabe der Kommune, die Finanzierung der Vereine zu regeln. Er lehnt eine Kostenbeteiligung der Vereine ab, denn Vereine erbringen einen sozialen Beitrag, der nicht zu beziffern ist. Die Betriebskosten fallen seiner Meinung nach auch an, wenn die Sporthalle nicht genutzt wird. Und man zahlt genug Steuern in die Kasse der Kommune.
Herr Brämer kann es aus sportlichen Gründen nicht nachvollziehen, dass Vereine, die keinen Jugendsport anbieten, über die Maßen belastet werden, denn auch diese erfüllen einen sozialen Beitrag. Das hätte zur Folge, dass jeder Verein eine Jugendabteilung gründet, sodass die wenigen Kinder noch aufgeteilt werden, was aus seiner Sicht nicht gut ist.
Herr Richter stimmt Herrn Brämer und Herrn Kirchner,S. zu, dass Sportvereine auch Sozialarbeit verrichten und die Belastung der Vereine ungerecht ist.
Herr Dr. Blohm erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die Abrechnungsmodalitäten des Prenzlauer Profils. Man sollte aus seiner Sicht auch beachten, dass die Stadt Prenzlau die einzige Kommune im großen Umfeld ist, die Sportvereine bislang nicht an den Kosten beteiligt. In anderen Kommunen und dem Landkreis Uckermark werden sogar die Kinder und Jugendlichen beteiligt. Beim Prenzlauer Profil wurde auch personaltechnisch schon gespart. Es gibt dort zukünftig nur noch eine halbe Personalstelle. Für einen Verein würde es einen Härtefall ergeben, sodass noch eine Obergrenze von 1.000 € jährlich je Verein festgesetzt werden soll.
Der Bürgermeister bittet zu beachten, dass Steuermittel geprüft und genau abgerechnet werden müssen. Er bittet weiterhin zu beachten, dass das Prenzlauer Profil eine freiwillige Leistung ist und bei einer finanziellen Schieflage gnadenlos gestrichen werden würde.
Der Rechnungsprüfer verweist auf den Gesetzesvorrang der Erhebung spezieller Entgelte gegenüber der Finanzierung aus Steuern, siehe § 64 (2) BbgKVerf.

TOP 15.1 Antrag zur Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (Änderungsantrag zur DS 104/2012) Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 104-1/2012
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Statt der bisher komplizierten Be- und Abrechnungen des Punktes 9 (Bestimmungen für die Sportstättennutzung), Punkt 3 (Beteiligung an den Kosten der Sportstätten) Unterpunkte 2.2 a und b und 3 a und b sowie Unterpunkte 3 und 5 (?) soll die Regelung wie folgt lauten: Jeder erwachsene Sportler, der eine städtische Sportstätte nutzt, zahlt im Kalenderjahr 10 Euro. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich auf der Basis der von den Sportvereinen der Stadt zu meldenden Mitgliederzahlen. “
Abstimmung: 1/7/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15.2 Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 104/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 1/4/3 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung: Personalausgaben 2012 DS-Nr.: 108/2012
Der Bürgermeister informiert, dass es Rückzahlungen aus Krankheitsfällen und weitere Umstände gibt und somit die überplanmäßige Ausgabe nicht mehr benötigt wird. Deshalb wird diese Vorlage zurückgezogen.
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 17. Außerplanmäßige Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen auf Forderungen DS-Nr.: 91/2012
Beschluss: Version: 1 
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 218.904,98 €. Die Deckung erfolgt aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2011. “
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Schulsozialarbeiter Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 72/2012
Der Bürgermeister informiert, dass es bezüglich der Schulsozialarbeit eine Lösung gibt. Der IG-Frauen e.V. stellt zunächst für 1 Jahr 2 20-h Stellen als sozialpädagogischen Dienst.
Herr Brämer bedankt sich beim Bürgermeister für diese kurzfristige Lösung.
1. Haben diese Kräfte sozialpädagogische Kompetenz?
2. Erfolgt die Finanzierung durch den IG-Frauen e.V.
Der Bürgermeister antwortet, dass es sich um ein Engagement des IG-Frauen e.V. handelt und der Stadt Prenzlau keine Kosten entstehen. Sein Dank gilt an dieser Stelle nochmals Frau Knudsen und Frau Karstädt.
Herr Dr. Blohm fügt hinzu, dass die Umsetzung mit pädagogischem Fachpersonal geschieht.
Wortlaut: Version: 2
„Der Bürgermeister wird beauftragt, an der an der Diesterweg- Grundschule und der Grundschule "Johann Heinrich Pestalozzi" in Prenzlau ab dem Schuljahr 2012/13 jeweils eine Stelle eines Schulsozialarbeiters/in (Sozialpädagoge/in) zu schaffen und zu besetzen.“
Abstimmung: über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 19. Weiteres Verfahren Kettenhaus
Herr Richter erläutert den Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer.
Der Bürgermeister erläutert den aktuellen Sachstand zum Kettenhaus und geht dabei auf den Änderungsantrag der Fraktion Wir Prenzlauer ein. Fördermittel wird es aus seiner Sicht für dieses Objekt nicht geben. Er ist der Meinung, dass sich dieses Objekt wirtschaftlich nicht sanieren lässt und so wäre ein „Liebhaber“ des Kettenhauses die einzige Chance, das Gebäude zu erhalten. Es muss von Baukosten zwischen 1,5 und 2 Mio. € ausgegangen werden Er würde gerne bis zum Jahresende abwarten und wenn sich bis dahin kein potentieller Investor gemeldet hat, würde er den Abrissantrag stellen wollen.
Der Zweite Beigeordnete stellt heraus, dass er so eine Art Vorlage sehr ungern schreibt. Er saniert mit privaten Mitteln selbst Denkmale, aber man muss auch einsehen, ab wann eine Sache verloren ist. Fakt ist, dass derjenige „neu baut“, der das Kettenhaus sanieren will. Zum Verfahren hält er fest, dass, wenn kein Interessent gefunden und der Abrissantrag eingereicht wurde, die Untere Denkmalschutzbehörde eine Stellungnahme abgeben wird und dann die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BDLAM)). Die letzte Entscheidung trifft dann die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Frau Sabine Kunst. Es gibt bei diesem Verfahren keinen Automatismus, der mit der Ausschreibung in Gang gesetzt wird. Herr Richter fragt, ob man den Denkmalschutz aufheben kann, um das Gebäude dann anzubieten.

Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass der Status eines Denkmals nicht aufgehoben werden kann. Es muss beantragt werden, ein Denkmal abzureißen und dann ist es vorgeschrieben nachzuweisen, dass man versucht hat, einen Betreiber zu finden.

Herr Brämer fügt hinzu, dass der Zustand beim Kauf schon schlecht war, es jedoch die Hoffnung auf eine Nutzung gab. Man darf sich jedoch nicht der Illusion hingeben, dass bis zur Landesgartenschau noch Tatsachen geschaffen werden.

TOP 19.1 Änderungsantrag zur DS 105/2012 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 105-1/2012
Wortlaut: 
„Die DS 105/2012 „Weiteres Verfahren Kettenhaus“ wird wie folgt geändert. “Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt: Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich regional, bundes- und europaweit in dafür geeigneten Medien zum Kauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung angeboten. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben. Die Bemühungen einen Käufer zu finden sind durch die Verwaltung, bis zur Eröffnung der Landesgartenschau, der Stadtverordnetenversammlung übersichtlich zu dokumentieren.“ “
Abstimmung: 2/5/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19.2 Weiteres Verfahren Kettenhaus DS-Nr.: 105/2012
Herr Brämer beantragt, die Punkte separat abzustimmen.
Dem wird zugestimmt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt folgende Verfahrensschritte:
1. Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich zum Verkauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung ausgeschrieben. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben.
2. Ist ein Verkauf mangels Interessenten aus vorgenannter Ausschreibung nicht möglich bzw. ist eine umfassende Sanierung und Modernisierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar, wird durch die Stadtverwaltung der Abriss beim Landkreis Uckermark beantragt. “
Abstimmung:
1. 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
2. 5/2/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Der Zweite Beigeordnete sagt an, dass alle Ausschussmitglieder diese Informationen als Anlage zur DS 94/2012 erhalten haben und verzichtet auf die Präsentation.

TOP 21. Mitteilungen des Bürgermeisters
Es gibt keine weiteren Mitteilungen des Bürgermeisters.

TOP 21.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2012) DS-Nr.: 95/2012
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzern und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (3. Quartal) DS-Nr.: 94/2012
Herr Haffer verlässt die Sitzung.
Frau Hahlweg übernimmt die Leitung der Sitzung
Der Erste Beigeordnete sagt an, dass die Anlage 1 zur Drucksache auf Grund eines Softwarefehlers ausgetauscht wurde.
Herr Brämer fragt, ob es die Möglichkeit gibt, eine Prognose zum Jahresabschluss auszureichen.
Der Erste Beigeordnete informiert zur Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Stand.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzern und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 22. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 23. Schließung der Sitzung
Die stellvertretende Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 21.34 Uhr.

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Niederschrift FR-A vom 22.11.2012 (öffentlich) (87.9 KB)

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