Anlage 1 zur DS 118-2012 (6.5 KB)
Anlage 2 zur DS 118-2012 (12.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 - 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Synopse zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Mit den Beschlüssen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Prenzlau und den Gemeinden Schenkenberg und Göritz ist die Stadt Prenzlau berechtigt, die satzungsrechtlichen Regelungen für die Schulbezirke der Stadt Prenzlau auf die Gemeinde Schenkenberg mit den Orten Ludwigsburg, Baumgarten und Wittenhof des Amtes Brüssow auszudehnen.
Da die Artur-Becker-Grundschule, als die den o. g. Orten am nächsten liegende Grundschule in Trägerschaft der Stadt Prenzlau, in den kommenden Jahren über genügend Schülerinnen und Schüler zur Sicherung einer stabilen Zweizügigkeit verfügt, wird als Schulbezirk für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Schenkenberg die Oberschule mit Grundschulteil „C. F. Grabow“ festgelegt. Abweichungen sind gemäß § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG möglich.
Für den Ortsteil Dauer der Stadt Prenzlau wird ein deckungsgleicher Schulbezirk mit der Gemeinde Göritz gebildet. Somit besteht für die Eltern des Ortsteils die Möglichkeit, die Grundschule „J. H. Pestalozzi“ und die Kleine Grundschule Göritz anzuwählen.
Im Zuge der Satzungsänderung wurden auch neu benannte Straßen hinzugefügt.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales